Frechheit siegt, Streit aus Vorkaufsrecht innerhalb Bedenkzeit

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B

Bauexperte

Guten Abend,

Frank hat es richtig erkannt, es ist - in jedem Fall - moralisch - fragwürdig; im privaten Grundstücksverkauf kannte ich es bisher nicht.

Wenn unsere Kunden das Spiel aussitzen, zieht Zeit ins Land; Zeit welche sie - nach Jahren der Suche nach einem geeigneten Grundstück - nicht mehr investieren wollen. Und - ein Angebot, mit bekanntem Inhalt, ist zwar ärgerlich, aber nicht strafbar; der Vorkaufsberechtigte verfügt über die Mittel, seine Ankündigung in die Realität zu überführen.

Aktueller Stand der Dinge: die Grundstücksverkäuferin beteiligt sich kostenmäßig am unmoralischen Angebot ihres Verwandten.

Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
 
N

nightdancer

Warum hier der Vorkaufsberechtigte der Buhmann sein soll, erschließt sich mir nicht. Das Vorkaufsrecht war doch bekannt.
Auf mündliche Einlassungen eines VK sollte man sich nie verlassen, dass ist doch keine neue Erkenntnis. Insofern sehe ich hier eher eine fehlerhafte Beratung des Käufers im Raume stehen.
 
f-pNo

f-pNo

Warum hier der Vorkaufsberechtigte der Buhmann sein soll, erschließt sich mir nicht. Das Vorkaufsrecht war doch bekannt.
Auf mündliche Einlassungen eines VK sollte man sich nie verlassen, dass ist doch keine neue Erkenntnis. Insofern sehe ich hier eher eine fehlerhafte Beratung des Käufers im Raume stehen.
Es geht hier aber nicht um die Geltendmachung des eingetragenen Vorkaufsrechtes.
Wenn der Vorkaufsberechtigte sein Recht geltend machen würde, wäre dies nicht nur berechtigt, sondern auch moralisch nicht verwerflich.
Die 3. Variante - Gegen Zahlung eines Abschlages (oder wie es früher bei der Kirche hieß "Ablasshandel") auf das Vorkaufsrecht zu verzichten - dies ist allerdings moralisch bedenklich. Es ist fraglich, inwiefern er tatsächlich Interesse an dem Erwerb hat bzw. überhaupt die (finanzielle) Möglichkeit dazu hat.
Offensichtlich will der Vorkaufsberechtigte sich daran nur eine goldene Nase verdienen.
 
H

HilfeHilfe

Guten Abend,

Frank hat es richtig erkannt, es ist - in jedem Fall - moralisch - fragwürdig; im privaten Grundstücksverkauf kannte ich es bisher nicht.

Wenn unsere Kunden das Spiel aussitzen, zieht Zeit ins Land; Zeit welche sie - nach Jahren der Suche nach einem geeigneten Grundstück - nicht mehr investieren wollen. Und - ein Angebot, mit bekanntem Inhalt, ist zwar ärgerlich, aber nicht strafbar; der Vorkaufsberechtigte verfügt über die Mittel, seine Ankündigung in die Realität zu überführen.

Aktueller Stand der Dinge: die Grundstücksverkäuferin beteiligt sich kostenmäßig am unmoralischen Angebot ihres Verwandten.

Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs

die die viel Geld haben, haben ein sehr sehr sehr großes EGO. Da gehts nicht mehr um die Kohle sondern das streicheln des EGOS wie toll man das wieder durchgesetzt hat. Ist wie ein Spiel. Wir sind halt alle keine Gutmenschen und leben im Wohlstand.

So ein Käse mit Geld, Verträgen, geplatzten Verträgen , Grenzen und 2 Alphatieren die Unternehmer sind sehe ich tagtäglich bei meinen Nachbarn. Da wird geklagt gehetzt und es geht eh nicht mehr ums Geld. Willkommen im Wohlstand
 
N

nightdancer

Die 3. Variante - Gegen Zahlung eines Abschlages (oder wie es früher bei der Kirche hieß "Ablasshandel") auf das Vorkaufsrecht zu verzichten - dies ist allerdings moralisch bedenklich. Es ist fraglich, inwiefern er tatsächlich Interesse an dem Erwerb hat bzw. überhaupt die (finanzielle) Möglichkeit dazu hat.
Offensichtlich will der Vorkaufsberechtigte sich daran nur eine goldene Nase verdienen.

Das Vorkaufsrecht hat einen Wert - der Berechtigte könnte wenn er wollte selbst kaufen (lt. TE), insofern sehe in dem Verhalten des Berechtigten keinerlei Probleme. Vielleicht wollte der VK nicht an den Verwandten verkaufen oder forderte mehr als jetzt oder der Berechtigte soll eins ausgewischt werden oder oder oder, wissen wir alles nicht, was die Hintergründe sind. Diese Moralisieren ist albern. Für mich ist hier eher die Beratungsleistung mangelhaft.
 
O

ONeill

Ich fände es sehr spannend es darauf ankommen zu lassen und zu schauen, ob die Person jetzt echt kauft.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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