Frechheit siegt, Streit aus Vorkaufsrecht innerhalb Bedenkzeit

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MarcWen

MarcWen

Boah das zu vergleichen finde ich schon fast dreist.

Vergleichbar wäre das,
wenn du ein Auto beim Autohaus kaufst und irgendwo tief im Vertrag drin steht, dass sich bis zu einem Monat später noch mal der Hersteller an dich wenden kann und eine Zusatzgebühr verlangen darf.
Warum versteckt? So wie ich verstanden hatte, stand es offen im Kaufvertrag und womöglich waren sich die Käufer auch über die theoretische Gefahr im Klaren.
Und selbst wenn, da wären wir wieder bei dem Punkt, alles sorgfältig lesen, auch das Kleingedruckte oder vernünftig beraten lassen. Wenn Beides nicht zutrifft, so sehe ich hier zumindest eine Mitschuld beim Käufer.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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