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opiman1981
Hallo Baugemeinde,
Ich bin ein Neuling und mein Bauvorhaben fing schon mit vielen Problemen an. Als erstes habe ich im Nachhinein kein guten Architekten gewählt.. Und mit der Erdarbeitsfirma hatte ich auch kein Glück gehabt. Weiter ist bis jetzt nichts geschehen.
Die Zeichnungen vom Haus sind im Freistellungsverfahren genehmigt worden, jetzt ist mir im Nachhinein aufgefallen, dass der Architekt eine Raumhöhe von 2.45m gezeichnet hat mit Putz wahrscheinlich 2.44 (Fertig Maß) , das ist mir zu wenig (10.5 Steine). (Rohmaß 2.625). Alle meine Kumpels im Baugebiete haben ein Rohmaß von 2.75 m ( 11 Steine). Jetzt ist hier die Frage, ob ein neues Freistellungsverfahren beantragt werden muss, wenn ich statt 10.5 Steine die 11 Steine bauen würde. Muss das Haus im Freistellungsverfahren 100% so gebaut werden, wie auf den eingereichten Zeichnungen? Oder sind kleine Änderungen möglich, Hauptsache man hält alle Vorgaben vom Bebauungsplan ein. In meinem Fall wäre das mit der Traufhöche sehr knapp. Bei den 11.5cm mehr, wäre ich genau an der Grenze von TH 4.5 m.
Das Problem ist auch, dass ich mit dem Architekten nicht mehr "gut Freund" bin und eine Anpassung kompliziert wäre..
Das Bauvorhaben ist in NRW im neuen Baugebiete.
Wie gesagt, ich würde gerne die 11.5 cm höher bauen und wäre theoretisch innerhalb der Vorgaben. Je nach Toleranzen könnte es natürlich auch sein, dass 3- 5 cm die TH in der Realität überschritten werden könnte. Bei der Firsthöhe (Vorgabe 9.5m) bin ich weit entfernt.
Zuden würde ich gerne im EG 2 Fenster von 1m auf 0.76 verkleinern und im DG ein Fenster von 1m auf 1.635 abändern.. Denke dies wäre gar kein Problem.
Bezugspunkt ist 91.09
Ich bin ein Neuling und mein Bauvorhaben fing schon mit vielen Problemen an. Als erstes habe ich im Nachhinein kein guten Architekten gewählt.. Und mit der Erdarbeitsfirma hatte ich auch kein Glück gehabt. Weiter ist bis jetzt nichts geschehen.
Die Zeichnungen vom Haus sind im Freistellungsverfahren genehmigt worden, jetzt ist mir im Nachhinein aufgefallen, dass der Architekt eine Raumhöhe von 2.45m gezeichnet hat mit Putz wahrscheinlich 2.44 (Fertig Maß) , das ist mir zu wenig (10.5 Steine). (Rohmaß 2.625). Alle meine Kumpels im Baugebiete haben ein Rohmaß von 2.75 m ( 11 Steine). Jetzt ist hier die Frage, ob ein neues Freistellungsverfahren beantragt werden muss, wenn ich statt 10.5 Steine die 11 Steine bauen würde. Muss das Haus im Freistellungsverfahren 100% so gebaut werden, wie auf den eingereichten Zeichnungen? Oder sind kleine Änderungen möglich, Hauptsache man hält alle Vorgaben vom Bebauungsplan ein. In meinem Fall wäre das mit der Traufhöche sehr knapp. Bei den 11.5cm mehr, wäre ich genau an der Grenze von TH 4.5 m.
Das Problem ist auch, dass ich mit dem Architekten nicht mehr "gut Freund" bin und eine Anpassung kompliziert wäre..
Das Bauvorhaben ist in NRW im neuen Baugebiete.
Wie gesagt, ich würde gerne die 11.5 cm höher bauen und wäre theoretisch innerhalb der Vorgaben. Je nach Toleranzen könnte es natürlich auch sein, dass 3- 5 cm die TH in der Realität überschritten werden könnte. Bei der Firsthöhe (Vorgabe 9.5m) bin ich weit entfernt.
Zuden würde ich gerne im EG 2 Fenster von 1m auf 0.76 verkleinern und im DG ein Fenster von 1m auf 1.635 abändern.. Denke dies wäre gar kein Problem.
Bezugspunkt ist 91.09