Garage genehmigt, aber Carport gebaut

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Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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B

Bauexperte

Siehst Du es nicht. Ich denke "Julia - die Lügnerin" fühlt sich schon angegangen.
Es ist einerseits interessant und gut zu sehen, wie die Solidarität auch im Netz funktioniert; andererseits ist auch das HbF gerade kein Wunschkonzert.

Was ist so unrealistisch daran das ganze nach 15 Jahre erst zu merken?
Wir stellen immer wieder fest - hat Dirk in seinem post bestätigt, daß sich Bestandsbebauungen im Laufe der Jahre verändern; nicht immer mit Genehmigung. Bei einem Neubau fallen dem Auge 20 cm nicht unbedingt auf; ich würde sogar soweit gehen wollen, daß 50 cm nicht unbedingt erkennbar sind. 1.00 m dagegen ganz sicher.

Die TE schreibt: "WIR haben zu unserem Einfamilienhaus vor 15 Jahren gleich eine Garage + Nebenräumen genehmigen lassen. Wie oben bereits zu lesen, wurden nur die Nebenräume gebaut und statt der Garage ein Carport." Das bedeutet, es hat eine Genehmigungsplanung gegeben und sehr wahrscheinlich auch einen Vorabzug Lageplan; im Mindesten einen maßstäblichen Katasterauszug. Da die Überbauung dem Bauamt bis dato nicht aufgefallen ist, wurde seinerzeit der Antrag wohl im vereinfachten genehmigungsverfahren gestellt.

Weiters schreibt die TE: "Imzuge der Blechgaragensache zog ich mit dem Zollstock raus um zu messen und sehe, der Carport ist 1 Meter breiter als die Garage gewesen wäre." Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten - entweder die TE und ihr Mann haben den Carport selbst errichtet oder aber er wurde komplett fertig gekauft und auf die Punktfundamente gestellt; bezahlt haben in beiden Fällen die TE und ihr Mann. So oder so hat es zudem einen Plan gegeben, aus welchem ersichtlich war, wie viel Platz für den Carport zur Verfügung stand.

Ich denke hier kann auch in einem "normalen" Ton geantwortet werden auch wenn sich Themen wiederholen und wiederholen.
Ich sehe da kein Problem.
Ich wüßte nicht, wo ich mich im Ton vergriffen, die TE persönlich angegangen hätte.

Ich hätte sehr wahrscheinlich auch anders (vlt. auch überhaupt nicht; diese Art Fragen werden immer super aus dem Erfahrungsschatz der Usern beantwortet) reagiert, hätte die TE durchblicken lassen, daß ihr vor 15 Jahren ein Fehler - ob bewußt oder unbewußt, spielt keine Rolle - unterlaufen ist. Ich störe mich an der Formulierung "So ist das JETZT", mit dem unausgesprochenen Hinweis - welcher dann Deine und die Solidarität weiterer User hervorgerufen hat, daß die TE es jetzt erst bemerkt haben will.

Damit ist das Thema dann auch durch für mich. Du hast der TE in Deinem letzten post einen guten Ratschlag vermittelt; mehr gibt es nicht dazu zu schreiben.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Y

ypg

Oha....
Ich arbeite tagtäglich mit studierten Leuten, die dann und wann Längen, Höhen und Flächen schätzen müssen und sich dabei aber ordentlich vertun. Für mich sind 12qm kleiner als 16... andere sehen darin 20!
Und ich glaube nicht, dass mein Mann weiß, was für Carport-Maße ich bestellt habe, noch kann er die jetzige Länge einschätzen ( es ist nämlich nur 5 Meter und nicht das Standard-Maß von 6 Metern) Wir werden uns auch darüber nicht unterhalten müssen, insofern wird er in 10 Jahren noch denken, dass es 6 Meter sind

Nun, @Jula4 lass mal bitte Deinen ernannten Beinamen weg - ich sehe keine List in Deiner Frage, und man muss es auch nicht sehen.

Schönes Wochenende
 
A

Alex85

Wir sind hier in einem Onlineforum, in dem sich jeder hinter Pseudonym verbergen kann. Was wahr ist oder konstruiert, ist eh nicht nachvollziehbar. Insofern kann man die (valide) Fragestellung annehmen oder eben nicht. Ob sie theoretischer Natur ist, spielt doch überhaupt keine Rolle und ändert rein gar nichts.
 
P

Payday

wenn das Amt nach 15jahren noch immer nichts gemerkt hat ist es wohl ratsam, die Sache einfach weiterhin bedeckt zu halten. sollte es irgendwann rauskommen hat man natürlich von nichts gewußt. normal wird da eh nichts nachkommen nach einer so langen zeit. wenn dann sind es blöde zufälle.
wie schon gesagt wäre es interessant zu wissen, ob das Carport so wie es da steht genehmigungsfähig ist. die breite des carportes ist erst mal egal, solange man nicht mehr als 9meter Grundstücksgrenze missbraucht (oder mehr als 3meter zur grenze einhält) und die jeweils zulässige mittlere Höhe einhält. ansonsten mal in die bauvorschriften schauen.
 
D

DG

wenn das Amt nach 15jahren noch immer nichts gemerkt hat ist es wohl ratsam, die Sache einfach weiterhin bedeckt zu halten.
Da ergibt sich ein gewisses Problem - die TE erwägt zumindest die Möglichkeit, Ihr Objekt zu verkaufen. Das ist so'n bisschen wie ein kleiner gespachtelter Parkrempler beim Gebrauchtwagen ... das einfach mal so "bedeckt zu halten" halte ich für ein Gewisses Risiko.

sollte es irgendwann rauskommen hat man natürlich von nichts gewußt. normal wird da eh nichts nachkommen nach einer so langen zeit. wenn dann sind es blöde zufälle.
Solche Dinge räumen wir jeden Tag auf. Unwissenheit schützt auch an der Stelle nicht vor "Strafe", wobei das idR noch verträglich abgeht. Es gibt aber auch krasse Fälle, die Deine Aussage, dass da "normal eh nichts nachkommen wird" so ganz leicht widerlegen.

MfG
Dirk Grafe
 
P

Payday

klar sind unsere Juristen natürlich wieder für die voll 100% richtige Methode. das unsere Politiker die größten lügenbolzen sind und jedes Gesetz so strecken wie sie es gerade für richtig halten - ist wohl egal.

beim verkauf ist das natürlich schon etwas kritischer, wobei auch hier wieder mal der Käufer nachweisen muss, das der Verkäufer von der Sache wusste, damit das grob fahrlässig wird. dazu gibts verjährungsfristen usw... so ganz einfach ist das auch wieder nicht.
definitiv ist es nicht die feine englische Art sein Haus so zu verkaufen und nichts zu sagen. solange aber alle Regelungen des bundeslandes eingehalten werden, kann eh nichts großartiges passieren.
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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