Garage genehmigt, aber Carport gebaut

4,30 Stern(e) 4 Votes
J

Jula4

Hallo,
ich habe eine Frage zum Baurecht. Unser Grundstein fürs Einfamilienhaus wurde vor ziemlich genau 15 Jahren gelegt. Es wurde das Haus und die Garage mit Nebenräumen geplant und genehmigt. Das Haus wurde sofort fertig gestellt, die Garage 1,5-2 Jahre später. Nun wurde es aus Geldmangel aber keine Garage, sondern nur die Nebenräume (heute unser Hauswirtschaftsraum) und ein Carport. Jetzt haben wir bemerkt, das Carport ist fast 1 Meter breiter als die Garage es gewesen wäre. Es lief über die Baufirma. Kann uns das im Nachhinein zum Problem werden? Kann ich das irgendwo anzeigen und nachgenehmigen lassen ohne das was "schlimmeres" passiert?
Danke und Liebe Grüße
Julia
 
B

Bauexperte

Jetzt haben wir bemerkt, das Carport ist fast 1 Meter breiter als die Garage es gewesen wäre. Es lief über die Baufirma.
Jetzt - nachdem Du schon 15 Jahre dort wohnst oder jetzt im Sinne von Erkenntnis nach Kauf als Gebrauchtimmobilie?

Im ersteren Fall drängt sich mir die Frage auf, ob Du die User des Forums veralbern möchtest? Bei Zustimmung zur 2. Alternative suche das Gespräch mit dem Bauamt und schau, was passiert. Wird Dir schon Niemand den Carport abreißen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
J

Jula4

Es tut mir leid. Du hast mich falsch verstanden. Die Anspielung bezüglich des ersten Falls auf "Veräppelung anderer" verstehe ich wiederum nicht.
Ich bin im Forum eingestiegen mit der Idee, bauen zu wollen. Wir hätten bzw. haben die Gelegenheit, dieses zu tun. Wir wohnen jetzt auch toll, aber uns fehlt 1 Zimmer. In den letzten 8 Wochen haben wir viel dazugelernt. Wir sind uns eines Neubaus nicht mehr so sicher, wir setzen viel aufs Spiel um den Neubeginn zu wagen. Dazu die Frage, ob es uns das Wert ist. Denn wie gesagt, wir haben Eigentum und wohnen Grundsätzlich schön.
Unser Haus steht weiterhin zum Verkauf ausgeschrieben. Lieber würden wir eine Immobilie kaufen, da wissen wir was wir haben und es ist weniger stressig. Aber die Angebote sind derzeit, wie überall, rar.

Unser Plan B. sieht so aus, das wir bleiben und hier weiterhin renovieren und verändern. Dazu kommt das wir eine alte Blechgarage, Überbleibsel meines Großvaters der hier ursprünglich wohnte, mit Holz umbauen wollen würden. Dazu rief ich im Bauamt an um mich zu erkundigen ob das einfach so ginge, die Garage würde nämlich um 3qm größer werden.
Daraufhin kam die Frage auf, ob mein Großvater diese Garage vor 40 Jahren überhaupt hat genehmigen lassen.

WIR haben zu unserem Einfamilienhaus vor 15 Jahren gleich eine Garage + Nebenräumen genehmigen lassen. Wie oben bereits zu lesen, wurden nur die Nebenräume gebaut und statt der Garage ein Carport. Imzuge der Blechgaragensache zog ich mit dem Zollstock raus um zu messen und sehe, der Carport ist 1 Meter breiter als die Garage gewesen wäre. So ist das JETZT.
Wir hatten damals die 1,5 jährigen Drillinge zu Hause, es war ungemein stressig und wir waren eben über 20 Jahre alt. Natürlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, daher versuche ich mich gerade schlau zu machen.
Wenn meine "Geschichte" hier nun in Frage gestellt wird, braucht es nichts weiteres. Ich will mich doch nicht um Kopf und Kragen reden.

Ich werde nicht weiter fragen. Meine Echtheit kann ich nur bedingt beweisen.
 
B

Bauexperte

Es tut mir leid. Du hast mich falsch verstanden.
Ich konnte Dich "weder/noch" verstehen; Du warst bisher zu sparsam mit Informationen.

Die Anspielung bezüglich des ersten Falls auf "Veräppelung anderer" verstehe ich wiederum nicht
Ich war auch mal "eben" über 20; den Unterschied von 3.00 zu 4.00 m habe ich aber schon immer erfasst

Unser Plan B. sieht so aus, das wir bleiben und hier weiterhin renovieren und verändern. Dazu kommt das wir eine alte Blechgarage, Überbleibsel meines Großvaters der hier ursprünglich wohnte, mit Holz umbauen wollen würden.
Wieso nicht abreißen?

Daraufhin kam die Frage auf, ob mein Großvater diese Garage vor 40 Jahren überhaupt hat genehmigen lassen.
"Tut mir leid, mein Großvater lebt nicht mehr (entnehme ich Deinem post hoffentlich richtig) und kann ihn dem zufolge nicht mehr fragen?"

Imzuge der Blechgaragensache zog ich mit dem Zollstock raus um zu messen und sehe, der Carport ist 1 Meter breiter als die Garage gewesen wäre. So ist das JETZT.
Nö - so ist das schon seit 15 Jahren!

Wir hatten damals die 1,5 jährigen Drillinge zu Hause, es war ungemein stressig und wir waren eben über 20 Jahre alt. Natürlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, daher versuche ich mich gerade schlau zu machen.
Auch, wenn ich Dir jetzt zu nahe trete: erzähl mir nichts; Deine Hecke kenne ich auch. Du weißt schon lange, daß Du breiter gebaut hast, als genehmigt.

Wenn meine "Geschichte" hier nun in Frage gestellt wird, braucht es nichts weiteres. Ich will mich doch nicht um Kopf und Kragen reden.

Ich werde nicht weiter fragen. Meine Echtheit kann ich nur bedingt beweisen.
Die "beleidigte" Leberwurst bringt Dich nicht weiter.

Obwohl ich sicher bin, "mit den Fingern dran fühlen zu können" (ich schließe meine Jeans schon lange nicht mehr mit der Pumpenzange), habe ich Dir einen guten Tipp gegeben. Nutze ihn oder gebe weiter die Rolle der geläuterten Mittdreißigerin.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

@Bauexperte - ich wunder mich ein wenig, dass das für Dich so eine große Nummer ist. Es kommt bei uns täglich vor, dass wir bei neuen Messungen feststellen, dass mal hier und da was dran gebaut, anders oder zusätzlich gebaut wurde.

@Jula4: das Ganze ist kein Drama ... wenn ... das Carport so wie es steht grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Man stellt dann einen Bauantrag für das Carport, zahlt etwas mehr, als wenn das Carport noch nicht stehen würde und fertig ist die Laube.

Alternative ist natürlich der Abriss, lohnt sich aber nicht, es sei denn, man kann es nur mit sehr hohem Aufwand oder gar nicht legalisieren.

MfG
Dirk Grafe
 
B

Bauexperte

@Bauexperte - ich wunder mich ein wenig, dass das für Dich so eine große Nummer ist. Es kommt bei uns täglich vor, dass wir bei neuen Messungen feststellen, dass mal hier und da was dran gebaut, anders oder zusätzlich gebaut wurde.
Große Nummer - nein. Ich glaube schlicht nicht, daß die TE erst 15 Jahre später "entdeckt" haben will, daß sie seinerzeit 1.00 m überbaut hat

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Garage / Carport gibt es 583 Themen mit insgesamt 5828 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Garage genehmigt, aber Carport gebaut
Nr.ErgebnisBeiträge
1Einfamilienhaus mit >180qm / Keller / Garage 68
2Carport/Garage Breite - Reichen 2.50m oder ist das eher zu schmal 29
3Neubau Einfamilienhaus inkl. Carport und Garage - Reale Kostenschätzung? 11
4Bebaute Fläche: Gehören Garage / Carport zur bebauten Fläche? 19
5Garage im Haus oder Carport daneben 10
6Grundstück - Baufenster - Lage von Haus und Garage 44
7Keller bei Einfamilienhaus sinnvoll oder eher zu teuer? 131
8Kann sich eine Durchschnittsfamilie überhaupt ein Einfamilienhaus leisten? 140
9Garage verlängert bzw. zusätzlichen Carport 10
10Finanzierung Doppelgarage nach Fertigstellung Einfamilienhaus 21
11Einliegerwohnung für Eltern: 210 m² Einfamilienhaus und 80 m² Einliegerwohnung 129
12Grundriss mit Garage auf Grundstück realisierbar? 29
13Stellt ihr eure Fahrräder im Carport unter? 10
14Grundriss-Entwurf: Einfamilienhaus; mit Keller; 800qm Grundstück 10
15Bauamt will Ortsbesichtigung. 116
16Planung Einfamilienhaus mit GU oder Architekt oder ähnliches 28
17Statik bei Einfamilienhaus erforderlich 15
18Bodenbelag für Carport - Spezielle Situation 17
19Carport Entwässerung, Wassermenge berechnen 13
20Carport mit begrüntem Dach und Begrünung seitlich 17

Oben