Garage: Gestaltungsmöglichkeit des Daches, Erscheinungsbild

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 12.03.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Garage: Gestaltungsmöglichkeit des Daches, Erscheinungsbild
>> Zum 1. Beitrag <<

B

Bauexperte

Hallo,

bin etwas ratlos und unsicher wie die Garage zu gestalten wäre.
Mich interessiert, ob meine Überlegung überhaupt so umzusetzen ist.
a) gesetzlich
b) rein optisch
Info: westlich und nördlich liegen Nachbargrundstücke.

Was meint Ihr?
Vorschläge
Lt. dem, was Du eingestellt hast, darfst Du die Dachform für Deine Garage frei wählen; es gilt natürlich die eventuellen Dachüberstände in die Berechnung einzubeziehen.

Letztlich entscheiden wird Dein Budget, denn eine Garage mit einem SD, WD oder bestimmt Krüppelwalmdach ist teurer in der Erstellung, als eine Garage mit Flachdach.

Was sagt denn Dein Planer zu den Grundstücksvoraussetzungen, Bebauungsplan bzw. textl. Festsetzung?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

theke17

Lt. dem, was Du eingestellt hast, darfst Du die Dachform für Deine Garage frei wählen; es gilt natürlich die eventuellen Dachüberstände in die Berechnung einzubeziehen.
Gehören Dachüberstände generell denn zur Fläche, bzw. zu den einzelnen Längen?
Bsp: Garage LxB 7x8 m = OK , Überstand 0,5x1,0m = Garage "total" 7,5x 9,0 m => darf nicht gebaut werden


Letztlich entscheiden wird Dein Budget, denn eine Garage mit einem SD, WD oder bestimmt Krüppelwalmdach ist teurer in der Erstellung, als eine Garage mit Flachdach.
gibt es einen ungefähren Kosten-Schlüssel dazu, wie vergleichsweise zum Hausbau ca. m² Preis?


Was sagt denn Dein Planer zu den Grundstücksvoraussetzungen, Bebauungsplan bzw. textl. Festsetzung?
was meinst Du?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Gehören Dachüberstände generell denn zur Fläche, bzw. zu den einzelnen Längen?
Bsp: Garage LxB 7x8 m = OK , Überstand 0,5x1,0m = Garage "total" 7,5x 9,0 m => darf nicht gebaut werden
Du darfst davon ausgehen, daß "eine Überbauung über die eigene Grundstücksgrenze hinaus generell nicht gestattet ist, weil damit eine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke einhergeht." Das bedeutet, Du mußt - entscheidest Du Dich für einen Dachüberstand bei der Garage, um die Länge des Überstandes von der Grenze weg bleiben. Es gibt ganz wenige Ausnahmen, welche dann in den textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan beschrieben sind (bspw. Richtung Gehsteig).

gibt es einen ungefähren Kosten-Schlüssel dazu, wie vergleichsweise zum Hausbau ca. m² Preis?
Nein, nicht wirklich. In der Kostensteigerung betrachtet, ist das FD die günstigste, gefolgt in der Reihenfolge SD und WD und dann Krüppelwalmdach.

Üblicherweise suchen sich Bauherren einen Architekten oder Anbieter ihres Vertrauens, welcher ihnen die Besonderheiten zur Bebauung erklärt; auch die monetären ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

theke17

Du darfst davon ausgehen, daß "eine Überbauung über die eigene Grundstücksgrenze hinaus generell nicht gestattet ist, weil damit eine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke einhergeht." Das bedeutet, Du mußt - entscheidest Du Dich für einen Dachüberstand bei der Garage, um die Länge des Überstandes von der Grenze weg bleiben. Es gibt ganz wenige Ausnahmen, welche dann in den textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan beschrieben sind (bspw. Richtung Gehsteig).
...ich hatte ja nichts davon gesagt, dass ich auf das Nachbargrundstück will.. ;)
Frage war ja nur, ob der Dachüberstand zur Garagenfläche gezählt wird?



Nein, nicht wirklich. In der Kostensteigerung betrachtet, ist das FD die günstigste, gefolgt in der Reihenfolge SD und WD und dann Krüppelwalmdach.
Ok, danke.



Üblicherweise suchen sich Bauherren einen Architekten oder Anbieter ihres Vertrauens, welcher ihnen die Besonderheiten zur Bebauung erklärt; auch die monetären ;)
Das macht ja auch Sinn, nur wollten wir mal schauen, ob das Grundstück uns gerecht wird, bevor es ins tiefe geht

SG

und
Danke schonmal für Deine Muehe bisher
 
Y

ypg

Natürlich darf man die Dachflächen nicht über des Nachbar Grundstücks bauen. Das Thema Grenzbebauung gilt für alle Grundstücke.
Man sollte aber das Haus nach dem Grundstück planen, nicht umgekehrt, oder habt ihr bei Euch Baugrund im Überfluss?


Schnelle Antwort von unterwegs :)
 
Zuletzt aktualisiert 12.03.2025
Im Forum Garage / Carport gibt es 590 Themen mit insgesamt 5956 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Garage: Gestaltungsmöglichkeit des Daches, Erscheinungsbild
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bebauungsplan: Garage auf Grenze außerhalb Baufenster 53
2Position Garage auf Grundstück, Vorgabe im Bebauungsplan 22
3NRW: Freistellungsverfahren mit geringfügiger Abweichung vom Bebauungsplan 18
4Bau Garage auf Grenze geht lt. Architekt nicht. 11
5Lage von Haus & Garage im Baufenster planen *Vorplanung* 129
6Garage: Was heist "angebaut"? Dass das Mauerwerk verbunden ist? 15
7Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Bebauungsplan von 1968 11
8Interpretation Bebauungsplan von 1957 <-> Möglichkeiten für Neubau 36
9Grundriss für Einfamilienhaus mit 200m² mit Einliegerwohnung 75 +Keller 140m² +Garage 56m² 59
10Nettes Grundstück, aber Bebauungsplan zu einschränkend? 21
11Grundriss Einfamilienhaus mit 240m² mit Einliegerwohnung 75m² und Garage 39
12Grundriss Einfamilienhaus ca. 135 m³, Grundriss. Garage, 1,5 Geschossig, 4 Personen 11
13Bebauungsplan von 1998 - Festsetzung der Traufhöhe auf max. 3,00m 12
14Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn 101
15Bestandsbauten auf Grundstücken in neuem Bebauungsplan 27
16Muss Gemeinde erschließen, wenn Bebauungsplan vorhanden? 20
17Bebauung in zweiter Reihe ohne Bebauungsplan? Was können wir tun? 22
18Grundstück - Ideen und Anregungen zu Ausrichtung und Bebauungsplan 33
19Vereinigung zweier Grundstücke - Baufenster neu legen? 20
20Bewerbung für ein Neubaugebiet: Auswahl der Grundstücke 41

Oben