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theke17
noch einmal, dass war nie Thema..Natürlich darf man die Dachflächen nicht über des Nachbar Grundstücks bauen. Das Thema Grenzbebauung gilt für alle Grundstücke.
Frage war, ob der Dachüberstand zur Garagenfläche bzw. zur L/B der Garage dazu gezählt wird?