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Wir haben eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger in Hamburg mit einem kleinen Grundstück gekauft.
Zu unser Haushälfte gehört ein kleines (ca 2,5 m x 2,5 m) Gartenhaus aus Holz mit einem gepflasterten Boden.
Uns gefällt dieses kleine Haus überhaupt nicht und wir würden dieses gerne ersetzen.
Wir würden gerne etwas neues mit ca. 30 m³ Inhalt, Betonfundament und Mauern bauen.
Das Gartenhaus soll zum Abstellen von Fahrrad, Kinderwagen und Werkstatt genutzt werden.
Die Stadt hat uns auf eine Anfrage geantwortet:
"Die Baugenehmigung für das Gesamtkonzept Ihres Bauträgers für das WEG geteilte Flurstück mit Festlegungen auch der privaten Straßen, Wege und Stellflächen für PKW erfolgte 2017 mit diversen Abweichungsregelungen, die die Bebaubarkeit dieses Gebiets maximal ausnutzen. Verändernde Baumaßnahmen werden daher immer mit Blick auf diese Gesamtanlage beurteilt und entschieden und bedürfen daher auch eines Bauantrages mit Bauvorlagen gem. Bauvorlagenverordnung, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gemäss §67 Hamburgische Bauordnung."
Wie gehe ich am besten vor um mein kleines Gartenhaus zu bekommen?
Habe ich eine Chance?
Zu unser Haushälfte gehört ein kleines (ca 2,5 m x 2,5 m) Gartenhaus aus Holz mit einem gepflasterten Boden.
Uns gefällt dieses kleine Haus überhaupt nicht und wir würden dieses gerne ersetzen.
Wir würden gerne etwas neues mit ca. 30 m³ Inhalt, Betonfundament und Mauern bauen.
Das Gartenhaus soll zum Abstellen von Fahrrad, Kinderwagen und Werkstatt genutzt werden.
Die Stadt hat uns auf eine Anfrage geantwortet:
"Die Baugenehmigung für das Gesamtkonzept Ihres Bauträgers für das WEG geteilte Flurstück mit Festlegungen auch der privaten Straßen, Wege und Stellflächen für PKW erfolgte 2017 mit diversen Abweichungsregelungen, die die Bebaubarkeit dieses Gebiets maximal ausnutzen. Verändernde Baumaßnahmen werden daher immer mit Blick auf diese Gesamtanlage beurteilt und entschieden und bedürfen daher auch eines Bauantrages mit Bauvorlagen gem. Bauvorlagenverordnung, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gemäss §67 Hamburgische Bauordnung."
Wie gehe ich am besten vor um mein kleines Gartenhaus zu bekommen?
Habe ich eine Chance?