Gartenhaus und WEG geteiltes Flurstück

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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E

Escroda

L

LaPhiHH

Ein Gartenhaus zählt zur Grundflächenzahl.

Nochmal: wenn Du hier keine konkreten Angaben machst außer wackelige „ziemlich ausgereizt“, „eigentlich“, usw. kann man Dir nicht helfen.

Ansonsten steht ja alles hier, was Du tun solltest/musst, also was Dir von der Stadt geraten wird:
Vielen Dank für eure Antworten!
Ok ich versuche jetzt etwas konkreter zu werden.

Grundflächenzahl 1 0,275 (Erlaubt 0,3)
Grundflächenzahl 2 0,466 (Erlaubt 0,6)
Grundflächenzahl kann aus meiner Sicht kein Problem sein.

Die Stadt Hamburg hat ein Rundschreiben (Anhang) an alle in unserem Gebiet geschickt.
In diesem Schreiben wird etwas von Gestaltungsregeln geschrieben.
Es wird auch geschrieben was beim Gartenhaus noch Möglich ist und welche Farben zulässig sind.

Wo kann ich diese Gestaltungsregeln finden? Wo kommen diese Vorgaben her?


Schreiben der Stadt Hamburg:
gartenhaus-und-weg-geteiltes-flurstueck-312398-1.JPG
 
Y

ypg

Wo kann ich diese Gestaltungsregeln finden?
Auf Deinem Schreibtisch? In Deinem Briefkasten? Bei Deinen Nachbarn?
Wenn Du schreibst, dass jeder den Gestaltungsrahmen bekommen hat, warum fragst Du, wo sie zu finden sind?
Davon mal abgesehen, müssten sie Bestandteil Eures Kaufvertrages sein.

Wo kommen diese Vorgaben her?
Gestaltungspläne sind Teil eines Baukonzepts auf einer begrenzten Fläche. Die Stadtplaner erstellen über Jahre das Konzept nach Bodenverhältnissen, Umweltschutz, Umgebung, Infrastruktur und so weiter.
Gemeinsam mit Architekten, Bauamt, Bauträger wird das Konzept umgesetzt.
Bei dem Ox-Projekt scheint es auch darum zu gehen, dass die Parkanlage erhalten bleibt. Außerdem ist Tierschutz ein Thema.
Ich hab zwar nicht alles gelesen, aber über Deinen Link kommt man ja zu genau den Informationen, die Du suchst. Es stehen dort alle Begründungen drin oder halt sowas:
gartenhaus-und-weg-geteiltes-flurstueck-312440-1.jpeg


Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Du das nicht verstehen willst, dass es sich bei Eurem Quartier um ein Gemeinschaftskonzept handelt.
Es ist doch nicht das erste Projekt in Hamburg, welches durch Ihre Struktur auffällig ist ggü der Umgebung. Man will durch die Quartiere Gemeinschaft stärken. Das Warum steht hier nicht zur Diskussion. Aber Du bist jetzt einer, der statt einem lütten Gartenhaus 30qm auf kleinem Rasenstreifen aufstellen will, und der ist nach WEG noch nicht mal Dein Eigentum.
Google mal nach Wohnungseigentumsgesetz!

Ihr habt ja sicherlich auch jedes Jahr eine Eigentümerversammlung: sprich doch Dein Problem dort mal an .

Ansonsten: es ist so, wie es ist: es gibt Hausregeln, und an die hält man sich. Wem‘s nicht passt, muss nicht kaufen.
 
L

LaPhiHH

Auf Deinem Schreibtisch? In Deinem Briefkasten? Bei Deinen Nachbarn?
Wenn Du schreibst, dass jeder den Gestaltungsrahmen bekommen hat, warum fragst Du, wo sie zu finden sind?
Davon mal abgesehen, müssten sie Bestandteil Eures Kaufvertrages sein.

Ihr habt ja sicherlich auch jedes Jahr eine Eigentümerversammlung: sprich doch Dein Problem dort mal an .

Ansonsten: es ist so, wie es ist: es gibt Hausregeln, und an die hält man sich. Wem‘s nicht passt, muss nicht kaufen.
Hallo ich bin Neuling in dem Bereich und würde gerne verstehen wie ich einen Bebauungsplan lesen und interpretieren kann. Unabhängig um was es geht (Gartenzaun, Carport, Gartenhaus usw.).
Das Grundstück ist nach WEG geteilt und der Vertrag ist so aufgesetzt das ich auf meinem Gebiet auch ein Gartenhaus bauen dürfte. Eine Eigentümerversammlung in der wir uns über die Gemeinschaftsflächen unterhalten ist nicht unbedingt der Termin in dem ich mein Gartenhaus besprechen kann.

Den Gestaltungsrahmen habe ich nicht und auch keiner meiner Nachbarn die ich kenne.
  1. Muss solch ein Plan nicht mit einem Bebauungsplan oder den Erklärungen des Bebauungsplan verknüpft werden?
  2. Im Bebauungsplan wird etwas von Hausfarbe, Gartenzaun, Bäumen und Sträuchern geschrieben. Im Schreiben von der Stadt steht etwas von Elfenbeinfarben Leisten vom Gartenhaus usw. woher kommen diese Vorgaben?
 
kbt09

kbt09

Ich deute ja dieses Schreiben als recht offiziell - oder?


Und demnach wäre Carport, Gartenhäuschen etc. überhaupt nicht zur Debatte zu stellen.
 
F

fach1werk

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann möchtest Du etwas baulich verändern am Gemeinschaftseigentum. Der Boden auf dem das auch baugenehmigungspflichtige Gartenhäuschen stehen soll ist Dir nur zur Sondernutzung zugewiesen.
Ich kann nur aus der Praxis sagen, die Hürden dürften zu hoch sein und das Frustpotential zu gross. Wenn's möglich ist, verabschiede Dich von der Idee.

Viele Grüße
Gabriele
 
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