Gartenhaus und WEG geteiltes Flurstück

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Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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L

LaPhiHH

Problem scheint ja eher zu sein, dass aus 2,5x2,5 m bei dem Wunsch nach 30m³ ca. 3x4 m werden .. Innenmaß einer gemauerten Hütte., Außenmaß also ca. 3,4 x4,4 m = ca. 15 m² ggü. 6,25 m² vorher. Und bei sehr kleinen Grundstücken ... @LaPhiHH .. wie groß ist denn das Grundstück gesamt und davon der Gartenbereich um den es geht?
Das Grundstück auf dem das Haus steht sind ca. 260 m² + (Plus mein Gemeinschaftsflächenanteil ca. 100 m²)
Gesamt ca. 360 m² Grundstück.

Die Grundfläche des Haus sind knapp 60 m² --> Ich habe somit ca. 200 m² Garten ohne Gemeinschaftsflächen.

Abstand zur Grenze von 3 m wird für mein Gartenhaus eingehalten.
Weitere Besonderheit ist ein Wasserschutzgebiet 3. Oberflächenversickerung und Muldenversickerung ist nur zulässig.

Eine Idee wie ich am besten eine Genehmigung bekommen kann?
 
N

Niloa

Ist es dein eigenes Grundstück, wo du das Gartenhaus draufsetzen willst, oder Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzung? Bei letzterem bedarf eine bauliche Veränderung einer Zustimmung der WEG.
 
Y

ypg

Die Baugenehmigung für das Gesamtkonzept Ihres Bauträgers für das WEG geteilte Flurstück mit Festlegungen auch der privaten Straßen, Wege und Stellflächen für PKW erfolgte 2017 mit diversen Abweichungsregelungen, die die Bebaubarkeit dieses Gebiets maximal ausnutzen.
Irgendetwas ist da ja nach Aussage ausgereizt.
Ggf ist es die Grundflächenzahl?
Von hier aus ist es etwas Rätselraten.
 
E

Escroda

Die Stadt hat uns auf eine Anfrage geantwortet:
Was war denn das für eine Anfrage? Telefonisch, persönlich, schriftlich? Und inhaltlich mit konkreten Plänen, konkreter Baubeschreibung oder allgemein, wie der zweite Absatz deines Eröffnungsbeitrags?
Wie gehe ich am besten vor um mein kleines Gartenhaus zu bekommen?
Du bittest deinen Bauträger um Zusendung von Kopien der genehmigten Bauvorlagen und der Baugenehmigung inklusive aller Auflagen, Befreiungen und Abweichungen. Alternativ kannst Du diese vom Bauamt (gebührenpflichtig) anfordern. Dann fragst Du einen, der sich damit auskennt (Vermesser, Architekt, Bauingenieur), ob das, was Du vorhast, genehmigungsfähig ist.
Für unverbindliche Ratschläge kannst Du alle Unterlagen auch hier hochladen, zumindest den Bebauungsplan und einen Bestandslageplan.
 
L

LaPhiHH

Ist es dein eigenes Grundstück, wo du das Gartenhaus draufsetzen willst, oder Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzung? Bei letzterem bedarf eine bauliche Veränderung einer Zustimmung der WEG.
Eigentlich ist alles Gemeinschaftseigentum.
Es gibt aber einen Vertrag das man auf dem Grundstück bauen/verändern kann ohne die Zustimmung des ganzen Baugebiets.

Irgendetwas ist da ja nach Aussage ausgereizt.
Ggf ist es die Grundflächenzahl?
Von hier aus ist es etwas Rätselraten.
Grundflächenzahl ist so wie ich es sehe zimelich ausgereizt. Ich frage mich aber auch wie hier ein Gartenhaus hineinzählt.

Dann fragst Du einen, der sich damit auskennt (Vermesser, Architekt, Bauingenieur), ob das, was Du vorhast, genehmigungsfähig ist.
Wen sollte man hier am besten Fragen? ;)
 
Y

ypg

Grundflächenzahl ist so wie ich es sehe ziemlich ausgereizt. Ich frage mich aber auch wie hier ein Gartenhaus hineinzählt.
Ein Gartenhaus zählt zur Grundflächenzahl.

Nochmal: wenn Du hier keine konkreten Angaben machst außer wackelige „ziemlich ausgereizt“, „eigentlich“, usw. kann man Dir nicht helfen.

Ansonsten steht ja alles hier, was Du tun solltest/musst, also was Dir von der Stadt geraten wird:
Verändernde Baumaßnahmen werden daher immer mit Blick auf diese Gesamtanlage beurteilt und entschieden und bedürfen daher auch eines Bauantrages mit Bauvorlagen gem. Bauvorlagenverordnung, erstellt von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gemäss §67 Hamburgische Bauordnung."
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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