Gartenhaus und WEG geteiltes Flurstück

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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Y

ypg

Der Gestaltungsrahmen befindet sich im Text des Bebauungsplanes. (Mehrmals) kann man lesen, dass Gartenhäuser projektbezogen vom BT erstellt werden, weitere freie Gartenhäuser untersagt sind.
Dass Ihr von Hamburg nochmals angeschrieben wurdet, hat wohl etwas damit zu tun, dass viele Nachfragen wie auch Verstösse sind.
Auch in diesem Schreiben liest man die Untersagung.
Als erwachsener Mensch solltest Du diese ganzen Texte lesen und verstehen können. Sie sind recht einfach geschrieben.
Deine Ignoranz einzelnen eindeutigen Sätzen und dem Konzept ggü ist nur zu erklären, dass Dich, verbohrt und stur, keine anderen Worte mehr erreichen .
 
E

Escroda

Sorry Yvonne, aber deine Reaktion finde ich etwas zu heftig. Ich habe auf der Website von Hamburg auch kein Dokument gefunden, in dem die zitierten Gestaltungsanweisungen enthalten sind. Im rechtskräftigen Bebauungsplan kommen sie so jedenfalls nicht vor. Daher finde ich die Frage nach der Rechtsgrundlage durchaus legitim, wenn auch für ein bundesweites Forum zu speziell. Insbesondere bei den Stadtstaaten verhält es sich ja grundlegend anders als in den "normalen" Bundesländern, da es keine kommunalen Satzungen gibt, sondern nur Landesgesetze.
In NRW würden solche Gestaltungsvorgaben nur über eine bauordnungsrechtliche Gestaltungssatzung, die auch Bestandteil eines Bebauungsplanes sein kann, durchsetzbar sein. Hier scheint es sich aber um eine "inoffizielle" Interpretation der Bebauungsplan-Vorgaben zu handeln. Ein Anruf beim Verfasser des Schreibens sollte aber Klarheit bringen.
 
Y

ypg

Naja, Escroda.
Das ist ja nicht der erste Beitrag vom TE (auch wenn meine Suche jetzt nicht mehr viel gefunden hat) Auch letztes Jahr waren die Fragen und Aussagen des TEs sehr unverständlich. So meine Erinnerung.

Wir haben hier selbst einen Gestaltungsrahmen bei uns.
Da steht nicht viel drin. Aber es reicht. In der Addition weiß man um das Konzept. Und das Konzept steht auch dort drin, nämlich warum und wieso man sich auf dieses oder jenes geeinigt hat. Der Gestaltungsrahmen ist Teil unseres Vertrages und wurde durch unsere Unterschrift angenommen. Mag sein, dass in NDS und Hamburg völlig konträr damit umgegangen wird, mag sein, dass ich völlig falsch liege... aber wenn ich in der
Begründung von ü30 Seiten lese, dass Gartenhäuser über den Projektbau erstellt werden und keine weiteren erlaubt sind, oder der TE selbst anzeigt, dass „weitere Gartenhäuser nicht zulässig sind“, dann wird das so sein. Aber ich gebe zu, ich lese nur quer. Es sind ü30 Seiten, gespickt mit Begründungen, warum Baum A pro 4 Stellplätze gepflanzt werden, warum die Sickerflächen so und so ausgebaut werden müssen usw.
Ich finde die Ausarbeitung grundsätzlich sehr schlüssig, und wenn man das Projekt „Waldquartier am alten Zoll“ oder den „Oxpark“ im www etwas verfolgt, dann weiß man um das Konzept des Quartiers.
Für den einen mag das Quartier zu viele Auflagen haben, zu viel Gleichheit und Regeln, der andere findet genau daran Gefallen.
Das Projekt hat ja auch ein Farbkonzept, wonach strikt gebaut wurde.

Ich sehe gerade: der entsprechende Link ist ja wieder gelöscht worden, dennoch liegt er ja dem TE vor. Und dort ist auch die telefonische Erreichbarkeit bei Fragen der Stadtplanungsbehörde aufgeführt.
Mag sein, dass sie schon genutzt wurde. Der TE hat ja auch eine Negativ-Antwort bekommen.
Aber wenn ich den Eingangsthread von Januar lese, dann finde ich das schon etwas merkwürdig, in so einem Quartier zu leben, also etwas zu kaufen, ohne sich mit dem Konzept mal beschäftigt zu haben und Teile von seinem gekauften Haus nicht leiden zu mögen.
Ist zwar übel, mit dem Platz nicht auszukommen, das verstehe ich schreibe, aber da muss man wohl das beste draus machen.

Sorry, wenn meine Antwort hier etwas unstrukturiert ist, aber ich habe seit längerem hier im Forum mit dem Auswahlwerkzeug zu kämpfen, sodass ich keine Absätze verschieben kann.
 
Nordlys

Nordlys

In meiner Brust sind da zwei Seelen. Einerseits finde ich es als übertriebenen Eingriff ins Recht des Eigentümers, ihm zu befehlen, wie er sein Gartenhaus zu bauen hat oder wie er seinen Dachüberstand pinselt. Punkt. Diktatur der Geschmäcker. Heute essen der Führer und sein Volk Eintopf. Andererseits mag ich es nicht, wenn Leute erstmal kaufen, die Regeln akzeptieren pro forma, dann aber doch beginnen, bewusst die angeblich akzeptierten Regeln auszuhebeln. Hier an der Küste ist es ein ständiger Kampf mit Hamburger Zweitwohnungsbesitzern, die dann doch einfach mit wechselnder Vermietung beginnen, obwohl im B Plan klar steht, diese sei ausgeschlossen. Und man selbst muss dann zum Amt und petzen, auch doof. K.
 
11ant

11ant

Es mag ja sein, daß die Enge der Regeln hier eventuell nicht revisionsfest wäre. Aber mir scheint hier eindeutig zu lesen, daß die Stadt der Ansicht ist, der Projektentwickler habe sie konzeptionell verstanden; und das Rundschreiben sagt sinngemäß: hey Leute, die Gartenhäuschen sind hier keine Erstbereifung, die jeder durch seine individuellen Leichtmetallfelgen ersetzen soll, die sind ernst so gewollt. Fischbrötchen ist nun´mal nicht mit Mett. Mit WEG muß man kompatibel sein oder andere Formen wählen. Our Homes are our Castles, auch wenn dabei jeder seine "eigene" Parzelle hat.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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