Gebäudeenergiegesetz Berechnung - muss sein? Und wer macht die?

4,80 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 01.06.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Gebäudeenergiegesetz Berechnung - muss sein? Und wer macht die?
>> Zum 1. Beitrag <<

E

Elias_dee

Hast du die Genehmigung komplett durchgelesen? Auch die Nebenbestimmungen?
Eigentlich ja, und ich meine darin nichts gefunden zu haben. Habe mit zwei meiner zukünftigen Nachbarn gesprochen (Neubaugebiet) und niemand hat die Gebäudeenergiegesetz Berechnung gemacht LOL.

Ich habe sie jetzt mal in Auftrag gegeben. Lieber haben und nicht brauchen als umgekehrt.
 
S

sergutsh

Eigentlich ja, und ich meine darin nichts gefunden zu haben. Habe mit zwei meiner zukünftigen Nachbarn gesprochen (Neubaugebiet) und niemand hat die Gebäudeenergiegesetz Berechnung gemacht LOL.

Ich habe sie jetzt mal in Auftrag gegeben. Lieber haben und nicht brauchen als umgekehrt.
Seltsam. Gelten in BY die Bundesgesetze nicht? Oder liegt Bayern in einer anderen klimatischen Zone sodass der Energiebedarf vernachlässigbar ist? ;-)
 
Y

ypg

Ich gehe mal davon aus, dass eh nichts beantragt werden würde, was nicht erlaubt ist. Und wenn nach Gebäudeenergiegesetz bzw alt kfw70 gebaut wird, bedarf es auch keiner expliziten Beantragung oder Benennung mit Berechnung im Bauantrag.
 
Tolentino

Tolentino

Genau, würde auch sagen, klar musst du dich dran halten, aber es wird dort halt nicht überprüft. So ähnlich wie ein Freisteller.
 
S

sergutsh

Ich gehe mal davon aus, dass eh nichts beantragt werden würde, was nicht erlaubt ist. Und wenn nach Gebäudeenergiegesetz bzw alt kfw70 gebaut wird, bedarf es auch keiner expliziten Beantragung oder Benennung mit Berechnung im Bauantrag.
Wie wird es ohne der Berechnung gewährleistet? Etwa durch Einschätzung, nach dem Gusto " passt scho..." ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 01.06.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4856 Themen mit insgesamt 97318 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben