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sergutsh
Das bezweifle ich, denn die DIN ist ein technisches Regelwerk, Gebäudeenergiegesetz hingegen gehört ins öffentliche Recht.Eben! Aber das Rohr wird nicht extra beantragt, noch gibt es eine Berechnung im Bauantrag, weil es einer DIN unterliegt.
Und deshalb könnte es sein, dass man ein Haus nach geltender Gebäudeenergiegesetz, also dem Mindeststandard, nicht extra vorweisen muss. Es wäre ein Gedankenansatz und Vermutung von mir, nichts weiter.
Nun aber gut, ich konnte in der Bayerischen Landesbauordnung tatsächlich auf die schnelle keine Forderung nach der Vorlage von Gebäudeenergiegesetz-Nachweis finden. Bei uns in NRW ist es geregelt.