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Marcello
Hallo,
wir haben ein Grundstück erworben, welches unsere Gebäudehöhe auf Max. 8,50 m beschränkt. Unser (bisher selbst) geplantes Traumhaus umfasst einen Keller sowie zwei Vollgeschosse.
Im Bebauungsplan ist die Gebäudehöhe wie folgt definiert: "Die maximale Gebäudehöhe bezogen auf die Oberkante Bodenplatte darf 8,5 m nicht über berschreiten."
Meine Frage: Ist meine nachfolgende Rechnung und Gedanken korrekt oder habe ich hier einen (Anfänger-)Denkfehler?
0 m Bodenplatte Keller, da ab OK Bodenplatte = 0 m
+ 2,60 m Geschosshöhe Keller = 2,60 m
+ 2,80 m Geschosshöhe EG = 5,40 m
+ 2,80 m Geschosshöhe OG = 8,20 m
+ 0,3 m Flachdach = 8,50 m
Ich habe noch 1-2 Ideen dazu, die ich hier gerne diskutieren möchte, muss aber erst einmal wissen, ob die jetzige Rechnung überhaupt korrekt ist oder ich schon ab hier etwas falsch verstanden haben.
wir haben ein Grundstück erworben, welches unsere Gebäudehöhe auf Max. 8,50 m beschränkt. Unser (bisher selbst) geplantes Traumhaus umfasst einen Keller sowie zwei Vollgeschosse.
Im Bebauungsplan ist die Gebäudehöhe wie folgt definiert: "Die maximale Gebäudehöhe bezogen auf die Oberkante Bodenplatte darf 8,5 m nicht über berschreiten."
Meine Frage: Ist meine nachfolgende Rechnung und Gedanken korrekt oder habe ich hier einen (Anfänger-)Denkfehler?
0 m Bodenplatte Keller, da ab OK Bodenplatte = 0 m
+ 2,60 m Geschosshöhe Keller = 2,60 m
+ 2,80 m Geschosshöhe EG = 5,40 m
+ 2,80 m Geschosshöhe OG = 8,20 m
+ 0,3 m Flachdach = 8,50 m
Ich habe noch 1-2 Ideen dazu, die ich hier gerne diskutieren möchte, muss aber erst einmal wissen, ob die jetzige Rechnung überhaupt korrekt ist oder ich schon ab hier etwas falsch verstanden haben.