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Marcello
Das heißt ich muss beide mindestens zu einem Termin an einen gemeinsamen Tisch bringen? Oder in eine Telefonkonferenz? Oder eben zusehen, dass die sich untereinander absprechen? Oder wie läuft das ab?die Diskussion wirst Du wohl genehmigungsorientiert mit dem Hausanbieter führen, aber technisch mit dem Kelleranbieter.
Das wird er machen, im Falle ich würde den Klageweg bestreiten (was ich nach wie vor nicht vorhabe, rein theoretisch). Was bedeutet "OKKD"? Oberkante Kellerdecke? Wenn er das so ersetzt, ist ja alles wie jetzt auch. Zumindest für mich. Die Stadt hat dann einen "sauberen" Bebauungsplan, der aber niemanden mehr etwas bringt, da alles gebaut haben. Dafür brauche ich den Herrn Landrat nicht zu weckenLandrat wird da über die Gemeinde den Kopf schütteln und im Geiste "Bodenplatte" nur auf Kellerlose Häuser anwenden und hier mit "OKKD" ersetzen.
Und das war noch mal genau was?Genau wegen solchem Quatsch wurde das Bestimmtheitsgebot "erfunden"
Eingang wird übrigens zur Bestandsseite sein. Da Norden. Wohnbereich so Richtung Süden.
Ach die machen es einem aber auch nicht leicht..
@Escroda: Ich antworte noch mal separat auf deine Antwort.