Gehälter, A6 und andere Unbekannte

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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Zum Thema öffentlicher Dienst sei nur soviel gesagt, ich arbeite zum Beispiel in einer Bundesbehörde (Flächenamt) mit 300 Beschäftigten davon sind 20 verbeamtet und mit Nichten alle in A12 +

Der mittlere Dienst (Facharbeiter, Verwaltungsangestellte) ist hauptsächlich in E6 und E7 wenige Ausnahmen in E9a, der gehobene Dienst ist i.d.R. E10 oder E11 (FH-Ingenieure/ Bachelorabsolventen) .
Der höhere Dienst (Uniabschluss / Master) nur die Sachbereichsleiter, das sind genau 5. (E13 und höher i.d.R. verbeamtet)
Da jede Behörde eine Pyramidenstruktur hat und hier schon die Seite oeffentlicher-dienst.Info/tvoed/ genannt wurde, kann sich jeder gern 1 und 1 zusammen rechnen und selbstständig zu dem Schluss kommen, wie viele Angestellte und Beamte es im öD mit einem Gehalt 2500 Netto bei StKl 1 gibt.

Zu den Stufeneinstiegen sei noch gesagt, Angestellte fangen immer in Stufe 1 an, Aufstieg in Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 4 nach drei Jahren Berufserfahrung. Wobei die Stufen 4 und 5 inzwischen auch Stufe 6 versagt werden können, wenn die Arbeitsleistung nicht stimmt.

Angestellte werden nach der tatsächlichen Tätigkeit bezahlt d.h. theoretisch kann ein Facharbeiter auch Amtsleiter (E15) werden und wird entsprechend vergütet.
Beamte werden nach Qualifikation und Anwesenheit alimentiert d.h. Fachhochschule/Bachelor im nicht technischen Verwaltungsdienst A9 bis A13, Uniabschluss und Master A13 bis A15.

Um mal kurz bei Dirk zu bleiben ein Dipl.Verm.Ing (FH) ist im Katasteramt mit E10 eingruppiert, der Sachbereichsleiter E13 (Uniabschluss).
Wenn man das Glück hat und in einer Behörde mit Bautätigkeit arbeitet Straßen NRW, Landesbetrieb Bau o.ä. kann man in die E12 kommen wenn man anspruchsvolle Ingenieursvermessungen durchführt (Bauwerksüberwachung, Nullmessungen, Setzungsmessung u.d.gl.)
Es gibt zZ viele altgediente Ingenieure (nicht nur in der Vermessung) die über die Überleitungsvorschriften (BAT zu TVöD) eine Stufe nach oben gefallen sind und daher verhältnismäßig hoch eingruppiert sind. Neueinstellungen nach 2005 mit Einführung des TVöD, TV-L erreichen diese Eingruppierungen nur noch mit Wohlwollen der Amtsleitung, das kann man nun auslegen wie man will

Verbeamtete Lehrer sind Ausreißer in der Tarifstruktur....

Das mal so als kleiner sehr überschlägiger Exkurs in die Tarifstruktur des ö.D.

Ist doch ein bisschen mehr geworden
keiner zwingt jemanden im öffentlichen Dienst zu arbeiten . Man hat vor und Nachteile . Vorteile ist die Job Garantie
 
Y

ypg

keiner zwingt jemanden im öffentlichen Dienst zu arbeiten . Man hat vor und Nachteile . Vorteile ist die Job Garantie
Ich glaube, @Egon12 wollte nur mal die Tatsachen nach Euren "öffentlichen Träumereien der letzten Seiten" gerade rücken
Es hört sich nicht so an, als wäre er unzufrieden, noch dass er sich bevor- oder nachteilt fühlt


Grüsse
 
T

toxicmolotof

Das ist nicht richtig. Es gibt durchaus Fachbehörden, in denen der höhere (und auch der gehobene Dienst) in der Mehrzahl ist.
Auch ist für Beamte im höhreren Dienst nicht bei A15 Schluss. Und TB können AT bezahlt werden.
Aber das ist mit Sicherheit nicht die Mehrheit. Ich mag nicht bezweifeln, dass es in Landes- oder Bundeshauptstädten kleine Bereiche gibt, für die das beschriebene Schema nicht zutrifft, aber die 90% Rest werden so behandelt wie Egon es schreibt.
 
A

aero2016

nö, auch das nicht richtig. Mit Landes- oder Bundeshauptstädten hat das nichts zu tun. Es geht um Fachbehörden. Hier ist einfach die notwendige Erfahrung gefragt. Dort gibt es dann viele studierte Spezialisten im höheren und gehobenen Dienst. Anders als in reinen Verwaltungsbehörden, wo die Kollegen aus dem mD die Masse an Arbeit weghauen.
 
D

DG

Im höheren Dienst sind deutschlandweit ca. 16% der Beamten, ca. 34% bzw. 37% im gehobenen und mittleren Dienst, der Rest im einfachen Dienst.

Quelle: statista.de
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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