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Mottenhausen
Dann würde jede gärtnerische Gestaltung von der Genehmigung abweichen, weil irgendwo ein Kantenstein mal 30cm über dem ehemals angezeigten Niveau aus dem Bauantrag endet. Mit Verlaub, ich halte es für groben Unfug, jetzt einen hätte-wäre-wenn Fall zu konstruieren. Es geht um eine etwas steiler ausgeführte Böschung, die laut TE durchgängig min. 3m von der Grundstücksgrenze entfernt liegt. Dabei ist es unerheblich, ob Pflanzsteine oder Ähnliches zum Einsatz kommen, wäre mir neu, dass Pflanzsteine entlang einer Terrasse mittig auf dem Grundstück genehmigungspflichtig sind.Bedauerlicherweise übt er Kritik an der Diskussion an sich und zieht das Thema mit übertriebenen und IMHO unpassenden Vergleichen ins Lächerliche. Fakt bleibt, Du willst von der Baugenehmigung abweichen.