Hallo zusammen,
vorerst möchte ich euch allen für die Feedbacks danken.
Bevor wir uns weiterhin Gedanken über eine sinnvolle Raumverteilung und/oder Größe machen, habe ich mich noch mal per E-Mail mit der Stadt zum Thema Flachdach in Verbindung gesetzt. In dieser E-Mail habe ich gezielt gefragt, ob eine Umsetzung des Flachdachs möglich ist.
Zu diesem Thema habe ich die Stadt bereits letztes Jahr telefonisch kontaktiert und folgende schriftliche Antwort erhalten:
"...ob Sie eine Intensivbegrünung oder Extensivbegrünung wählen, ist Ihnen freigestellt.
Jedoch weise ich bei der Intensivbegrünung darauf hin, dass eine Nutzung als Wohngarten nicht im Grenzabstandsbereich von 3 m zulässig ist.
Aus der Satzung ergeben sich keine weiteren Vorgaben."
Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, auf welches Dach sich dieses bezieht.
Möglich, dass ich mein Anliegen damals am Telefon, sprich die Umsetzung eines Flachdachs (Hauptdachfläche), nicht konkret beschrieben habe bzw. es eventuell von der Stadt so falsch oder gar nicht verstanden wurde. Schriftlicher Nachweis meiner Frage fehlt, da es telefonisch passiert ist.
Ich möchte dafür jetzt aber auch keinen schuldigen suchen, sondern warte die konkrete Antwort der Stadt ab.