D
DG
Genau das ist mMn nicht gemeint. Der Wald wächst ja wieder nach und ein Waldbesitzer wird kaum 100 Jahre darauf verzichten, auf der Fläche keine Bäume aufziehen zu dürfen und sich obendrein noch darum zu kümmern, alles immer wieder schön flach zu halten. Der Streifen würde in der Folge vergrasen, was ökologisch ebenfalls Blödsinn ist. Waldflächen sind wertvoll, die tauscht man nicht aus Jux gegen Gras.
Allenfalls verlangen kann man wohl, dass der Abstand von 1m zur Grenze einzuhalten ist, wobei das in der Praxis ziemlicher Unsinn ist.
Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was das Bauamt da eigentlich will - es gibt ein Baufenster und einen Bebauungsplan, der vom Bauamt oder einem Planer aufgestellt wurde und der rechtskräftig ist. Dann baue ich da mein Haus nach Bebauungsplan im Baufenster und fertig.
Kann natürlich sein, dass der Bebauungsplan einen Fehler hat und das soll jetzt auf die Eigentümer/Beteiligten abgewälzt werden. Geht aber nicht so einfach, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist bzw. wäre das ja nicht der Bock der betroffenen Eigentümer.
MfG
Dirk Grafe
Allenfalls verlangen kann man wohl, dass der Abstand von 1m zur Grenze einzuhalten ist, wobei das in der Praxis ziemlicher Unsinn ist.
Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was das Bauamt da eigentlich will - es gibt ein Baufenster und einen Bebauungsplan, der vom Bauamt oder einem Planer aufgestellt wurde und der rechtskräftig ist. Dann baue ich da mein Haus nach Bebauungsplan im Baufenster und fertig.
Kann natürlich sein, dass der Bebauungsplan einen Fehler hat und das soll jetzt auf die Eigentümer/Beteiligten abgewälzt werden. Geht aber nicht so einfach, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist bzw. wäre das ja nicht der Bock der betroffenen Eigentümer.
MfG
Dirk Grafe