Grenzabstand Baugrundstück / Wald

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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tomtom79

tomtom79

Hier wird auf niemanden etwas abgeschoben. je nach Bundesland sind Abstände zu einem Wald im rechtlichen Sinne durch Gesetze und/oder Rechtsverordnungen oder auch Verwaltungsrichtlinien geregelt. In der Regel ist vom Waldrand ein Abstand von 25-35m einzuhalten. Wer was anderes möchte, muß gegen die Ablehnung der Baugenehmigung eben klagen.......
Ich weiß das bringt dem beitragsersteller nichts aber bei 30m Abstand dann würde die Hälfte der Häuser in unserer Nachbarschaft nicht stehen dürfen.
Vermutlich liegt es daran das im Schwarzwald meistens nicht anders geht oder es im Bebauungsplan geregelt ist.
Viele Grundstück sind nur durch eine kleine Zufahrtsstraße und einem Graben vom Wald getrennt.
 
Y

ypg

Ich weiß das bringt dem beitragsersteller nichts aber bei 30m Abstand dann würde die Hälfte der Häuser in unserer Nachbarschaft nicht stehen dürfen.
Vermutlich liegt es daran das im Schwarzwald meistens nicht anders geht oder es im Bebauungsplan geregelt ist.
Viele Grundstück sind nur durch eine kleine Zufahrtsstraße und einem Graben vom Wald getrennt.
Bei uns auf dem Platten Land werden auch Neubaugebiete neben Wälder angelegt. da sind sicherlich keine 30 Meter Pufferzone. Das kann sich doch keiner als Grundstück leisten, das wäre ja braches Gartenland.

Ich würde versuchen den Kauf rückabzuwickeln wegen Täuschung.
Warum? Anscheinend geht es doch "nur" um herüber hängende Äste... die waren wohl auch bei einer Begehung festzustellen. Und die unangenehme Konsequenz des Bestandschutzes, da hätte man sich früher informieren können. Betsandschutz ist nun mal kein neues Phänomen...

Es muss einem auch bewusst sein, dass wenn man an einem Wald bauen will (der ist ja da, man sieht ihn in seiner vollen Pracht und schätzt wahrscheinlich auch diese Naturlage des Grundstücks), auch mit eventuellen Nachteilen rechnen muss.
Natürlich kann dann mal ein Baum umknicken, mehr Laub/Nadeln auf seinem eigenen Grundstück fallen oder die Tiere übers Grundstück laufen.
Natürlich wäre es schön, wenn der Waldbesitzer Einsicht zeigt und sich von einer Baumreihe trennt. Es ist aber nicht so, dass er es will - zwingen kann man wohl nicht... wegen eben dieses Bestandschutzes.

Die Behörde hat zwar Bedenken, und man solle sich vor der Baugenehmigung einigen - das liest sich nun auch nicht so, als wenn eine Genehmigung gar nicht ausgestellt werden wird, wenn da nichts passiert.
 
C

Caidori

Huhu,

wir beginnen ja auch bald mit dem bauen und das Nachbar Grundstück ist auch ein Wald und auch in NRW.
Wir müssen 3m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten, mehr nicht und es gab auch keinerlei Beschwerden vom Bau bzw Forstamt.

Wieso sollt ihr denn mehr Abstand einhalten? Wenn Äste überhängen muss bei uns der Waldbesitzer diese kappen bzw halt wie bei uns (gutes nachbarschaftliches Verhältnis) wir kümmern uns selbst drum.

Ich würde da wirklich versuchen erst mal den netten Weg zu gehen.

Lg
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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