D
Dangertom
Hallo, unsere Architektin meinte wir benötigen eine Zustimmung unserer Nachbarn zur Grenzbebauung unserer Garage. Was mich wundert ist die Begründung. So wurde uns gesagt, dass die grenzseitige Garagenwand entsprechend unseres nicht-rechtwinkligen Grundstücks nicht 90° (sondern ca. 98°) zum frontseitigen Baufenster verläuft. Die Wand müsste entsprechend dem Verlauf der gelben Linie (siehe Screenshot) gebaut werden, wenn keine Zustimmung der Nachbarn vorliegt.
Kann mir jemand erklären, warum trotz erlaubter Grenzbebauung hier nun so ein Sonderfall entsteht? Oder habe ich evtl was falsch verstanden?
Vielen Dank im Voraus!
Kann mir jemand erklären, warum trotz erlaubter Grenzbebauung hier nun so ein Sonderfall entsteht? Oder habe ich evtl was falsch verstanden?
Vielen Dank im Voraus!
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