Grenzbebauung bei nicht rechtwinkligem Grundstück (NRW)

4,70 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 6 der Diskussion zum Thema: Grenzbebauung bei nicht rechtwinkligem Grundstück (NRW)
>> Zum 1. Beitrag <<

X

xMisterDx

Ja du lachst...
Warte mal bis du mit deinem uralten Mercedes in eine Werkstatt musst, in der der letzte Altgeselle gerade in Rente gegangen ist und die Technik aus den 80ern keiner mehr kennt.
Da wirst du es auch wenig witzig finden, wenn man dir ne teure Reparatur oder gleich die Verschrottung empfiehlt, wenn auch 2 Handgriffe mitm Schraubendreher gereicht hätten ;)

Bei dem was Architekten berechnen, darf man 100% erwarten. Punkt.
 
D

derdietmar

Hallo,

die Garage selbst löst keine Abstandsflächen aus, da privilegiert. Soweit wurde das im Thema ja schon korrekt angesprochen. Abstandsflächen werden grundsätzlich im 90 Grad Winkel ausgelöst, auch das ist denke ich klar.

Im vorliegenden Fall hat die Architektin Recht. Sie ist ihr Geld wert, denn dieser Sachverhalt fällt tatsächlich wohl nur den Wenigsten auf.

Begründung:
Die Garage hat an der Grenze eine Wandlänge von 9,56 m - 1,24 m + x. Das "x" kommt durch die Schräge zustande, im Plan ist nur die Länge im rechten Winkel angegeben und der Abstand zwischen oberer und unterer Ecke fehlt, daher kann ich die exakte Länge nicht errechnen.

Erlaubt sind laut Bauordnung 15 m Grenzbebauung insgesamt, sowie 9 m je Grenze. Da nun durch die eigentliche Garagenwand bereits mindestens 8,32 m der zulässigen Länge verbraucht werden, überschreitet die Abstandsfläche, welche durch die Stirnseite ausgelöst wird (vgl. 90 Grad zur Wand) nun die zulässigen 9 m.

Ich würde es ebenfalls einreichen und mich über die Genehmigung freuen. Das wird wohl keiner in der Genehmigungsbehörde merken.

Viele Grüße
 
D

derdietmar

Hallo,

noch als hilfreiche Ergänzung zur obigen Erklärung:

Wenn man vom Nachbargrundstück exakt im 90 Grad Winkel auf die grenzständige Wand blickt, wird man noch einen Teil der torseitigen Wand sehen. Dieser Teil wird zu den 9 m (bzw. 8,32 m + x) hinzugerechnet. Aber auch nur soweit dieser Teil nicht selbst 3 m entfernt ist.

Viele Grüße
 
D

Dangertom

Danke für deine Antwort!

Im vorliegenden Fall hat die Architektin Recht. Sie ist ihr Geld wert, denn dieser Sachverhalt fällt tatsächlich wohl nur den Wenigsten auf.
Wir sind auch sehr zufrieden mit ihr, nicht nur fachlich sondern auch die ganze Kommunikation.

Da nun durch die eigentliche Garagenwand bereits mindestens 8,32 m der zulässigen Länge verbraucht werden, überschreitet die Abstandsfläche, welche durch die Stirnseite ausgelöst wird (vgl. 90 Grad zur Wand) nun die zulässigen 9 m.
Hier hatte ich eigentlich vom Vermesser verstanden dass auch die Stirnseite (Front?) der Garage keine Abstandsfläche auslöst.

Ich würde es ebenfalls einreichen und mich über die Genehmigung freuen. Das wird wohl keiner in der Genehmigungsbehörde merken
danke, so hatten wir es auch mit der Architektin anschliessend abgemacht

Viele Grüße
[/QUOTE]
 
D

derdietmar

Hallo,

ich habe mich nicht gut ausgedrückt. Die Garage hat keine eigenen Abstandsflächen, aber eine Größenbegrenzung für diese Privilegierung. Wird die Garage größer, löst sie Abstandsflächen aus.

1685959217355.png


Wenn nun die grüne, grenzständige Wandlänge bereits die maximalen 9 m erreicht, dann wird die zulässige Länge der Grenzbebauung überschritten (rot). Denn aus Sicht des Nachbarn ist die Wand länger als 9 m um die Breite des roten Keils), ein Teil der Wand läuft halt nicht genau auf der Grenze.

Viele Grüße
 
D

Dangertom

Hallo,

ich habe mich nicht gut ausgedrückt. Die Garage hat keine eigenen Abstandsflächen, aber eine Größenbegrenzung für diese Privilegierung. Wird die Garage größer, löst sie Abstandsflächen aus.

Anhang anzeigen 80271

Wenn nun die grüne, grenzständige Wandlänge bereits die maximalen 9 m erreicht, dann wird die zulässige Länge der Grenzbebauung überschritten (rot). Denn aus Sicht des Nachbarn ist die Wand länger als 9 m um die Breite des roten Keils), ein Teil der Wand läuft halt nicht genau auf der Grenze.

Viele Grüße
Danke für die Erläuterung und die Skizze, es wird mir klarer. Ich werde die tatsächliche Länge der Wand nochmal nachmessen. Evtl würde es reichen die Garage kürzer zu machen um die Breite des Keils. Andererseits ist unsere Garagenauffahrt auch mimimal benachteiligt, da der Winkel der Grenze eine nahezu nutzlose Fläche auslöst
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grenzbebauung bei nicht rechtwinkligem Grundstück (NRW)
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grenzbebauung durch Garage so rechtens? 53
2Planungsfehler Entwässerung Garage - Haften tatsächlich wir? 12
3Einfamilienhaus Schlüsselfertig und Garage in Eigenleistung 18
4Einfluss Nebengebäude auf Grenzbebauung 25
512m Grenzbebauung "Garage unterirdisch" möglich ? 12
6Planung optimale Anordnung Haus, Garage und Einfahrt 13
7Freistehendes Einfamilienhaus, Grenzbebauung, ggf. Grundstückserweiterung 10
8Höhenbezugspunkt Grenzbebauung Brandenburg 10
9Vereinigungsbaulast für den Bau einer Garage 10
10Grundriss für Einfamilienhaus mit 200m² mit Einliegerwohnung 75 +Keller 140m² +Garage 56m² 59
11Bau Garage auf Grenze geht lt. Architekt nicht. 11
12Hanghaus 235 qm mit Garage im Keller auf 3600 qm Grundstück 15
13Braucht man LAN Kabel in der Garage? 107
14 2 Vollgeschosse, Durchgang Garage, Hauswirtschaftsraum unter Treppe 25
15Nach Baugenehmigung Garage verschieben? 11
16Grundrissplanung Einfamilienhaus (190 qm) mit Garage 18
17Entwurf Einfamilienhaus mit Garage/Carport - bitte um Bewertung 22
18Grundriss Bungalow 150qm mit Garage 79
19Grundriss Einfamilienhaus 136m² mit Garage & Keller 17
20Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung & Garage 14

Oben