Grenzbebauung bei nicht rechtwinkligem Grundstück (NRW)

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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D

Dangertom

Die Garage soll also vorne ca. einen halben Meter von der Grenze entfernt stehen? Das erscheint mir sehr ungewöhnlich.
Es sei wohl so dass die Abstandsfläche der Garage frontseitig nur 90° nach unten abfallen kann und diese dadurch die Grundstücksgrenze technisch bereits ab dem ersten cm überschreitet.
 
X

xMisterDx

Das klingt sinnvoll, ja.
Die Abstandsfläche zur Straße musst du auf deinem Grundstück sicherstellen, nicht teilweise über deinen Nachbarn. Es sei denn er stimmt zu. Wenn der Nachbar zustimmt, geht an der Grundstücksgrenze fast alles.
 
D

Dangertom

Warum baut Ihr denn nicht genau die 3 oder 5 Meter Abstand, sondern geratet so in die Winkligkeit? Ihr habt doch mega Platz und Potential?! Da würde ich mich an der Grundstücksgrenze zw 68 und 69 orientieren und zur Straße etwas freier planen. Eine Grenze begrenzt, verpflichtet aber nicht, dran zu bauen.
und was ist das denn für eine gezeichneter Bogen? Das sieht eher wie eine Kreuzungsrundung aus.

für mich erklärt es sich, dass die gute Frau sich um die wenigen Cm vertan hat bzw das Haus schon recht knapp geplant wurde, also alles in Breite ausgereizt wurde, dass jetzt die Garage, die wahrscheinlich dem Haus nachrangig geplant wurde, sich jetzt etwas in Richtung Nachbarschaft ausdehnt.
Es hat schall, wetter und nutzungsbezogene Gründe warum wir den Abstand an der Seite (Westen) mit der Garage schliessen wollen.
 
11ant

11ant

Wenn ich als sonst ziemlich plietsches Bürschchen schon sehr langsam tröpfelnd verstanden habe, womit die Architektin da eigentlich strenggenommen Recht hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß das bis zum Genehmigungsstempel keinem entscheidenden Beteiligten auffällt. Außer der allerreinsten Theorie sehe ich hier auch niemanden einen veritablen Schaden haben, und rechne mit keinem Kläger. Beurteilt die Architektin das Problem denn in der Theorie, oder mit Kenntnis der handelnden Personen vor Ort ? (dann würde ich den Bauantrag einreichen, wenn der Erbsenzähler Urlaub hat). Fazit: theoretisch hat sie (m.E., @Escroda ist hier ja leider nicht mehr aktiv) Recht, aber das ist eigentlich schon ein Sechser mit Zusatzzahl, daß das überhaupt jemand (der zu einem Einwand legitimiert wäre) bemerkt. Sogar ich als sonst eher Schisser würde hier wohl vabanque spielen.
 
D

Dangertom

Wenn ich als sonst ziemlich plietsches Bürschchen schon sehr langsam tröpfelnd verstanden habe, womit die Architektin da eigentlich strenggenommen Recht hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß das bis zum Genehmigungsstempel keinem entscheidenden Beteiligten auffällt. Außer der allerreinsten Theorie sehe ich hier auch niemanden einen veritablen Schaden haben, und rechne mit keinem Kläger. Beurteilt die Architektin das Problem denn in der Theorie, oder mit Kenntnis der handelnden Personen vor Ort ? (dann würde ich den Bauantrag einreichen, wenn der Erbsenzähler Urlaub hat). Fazit: theoretisch hat sie (m.E., @Escroda ist hier ja leider nicht mehr aktiv) Recht, aber das ist eigentlich schon ein Sechser mit Zusatzzahl, daß das überhaupt jemand (der zu einem Einwand legitimiert wäre) bemerkt. Sogar ich als sonst eher Schisser würde hier wohl vabanque spielen.
Danke für die Einschätzung! Dann sollte ich besser im Bauamt nicht nachfragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken ;)
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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