B
Bauexperte
Das ist so nicht richtig oder wurde Dir mißverständlich erklärt.Es ist absurd aber es wird definitiv so gehandhabt und ist rechtlich zulässig.
**Eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden kommt _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht.
***Es spielt dabei keine Rolle, wann der Grundstückskauf erfolgt ist. Einzig der Nachweis, daß es keinerlei wirtschaftliche Verflechtung zwischen Grundstücksfindung/-kauf sowie späterem Bauunternehmer/Anbieter gibt, verhindert, daß Grunderwerbsteuer auf Haus & Grund gezahlt werden müssen.
**meine HP
***BFH (z.B. Urteil v. 23.8.2006, II R 42/04, BFH/NV 2007 S. 760 und Beschluss v. 2.4.2009, II B 157/08, BFH/NV 2009 S. 1146)
Liebe Grüsse, Bauexperte