Grundriss Einfamilienhaus 150 m² 448m² 1,5 geschossig

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P

Pitigliano

Falls Büro, dann müsste Schlafzimmer in den Keller, dank Fußbodenheizung auch im Keller theoretisch kein Problem. Aber Keller hat nur einen Lichtschacht pro Raum. Also kaum Licht.->Das ist unser Hauptproblem beim Grundriss.
Dass heißt, der Keller kommt also auch in die thermische Hülle und wird vollwertiger Wohnraum?
Sind dann also ca. 210qm Wohnfläche. Dann werden die 430TEUR denkbar knapp. Was soll denn sonst noch verbaut werden?
 
H

HoisleBauer22

Dass heißt, der Keller kommt also auch in die thermische Hülle und wird vollwertiger Wohnraum?
Thermische Hülle ja, wegen fehlender Fenster und der fehlenden Möglichkeit weiter nach oben zu gehen (Limit Firsthöhe rund 9m) ist die Raumhöhe mit 2,30 m zu niedrig für einen Wohnraum nach Norm.

Dann werden die 430TEUR denkbar knapp. Was soll denn sonst noch verbaut werden?
Zentrales Lüftungssystem mit WRG, sonst nix besonderes. 430K sind der Festpreis inkl. Preisgarantie.
 
Y

ypg

Meine Frage meinte eher, wie Du gerade auf Horst van Hümpel gekommen bist.
Suchen muss man den nun wirklich nicht. Den sieht man sogar, wenn man gar nicht bauen will, so viele Häuser baut er. Und nicht jedes Haus ist Murks.
Ich würde aber bei ihm nicht auch einen Sachverständigen verzichten!!!
 
P

Pinkiponk

Mein eigener Grundriss ist hier im Forum "durchgefallen", ;-) so dass meine Meinung wohl nur einen begrenzten Wert hat, aber ich finde Euren Grundriss in Ordnung.

Sind Dachfenster eingeplant? Falls nein, könntet Ihr vielleicht einmal die Preise erfragen, ob es machbar ist. Dann werden die Zimmer im OG heller. (Wir haben in unserem früheren Haus nachträglich bei zwei Zimmern Dachfenster eingebaut und der Unterschied an Wohlbehagen war enorm.) Vielleicht ist es zumindest bei den Kinderzimmern machbar, die ja auch an grauen Wintertagen schön hell sein sollten.

Kann an der Anzahl oder Größe eines Lichtschachtes noch etwas verändert werden? Schlafzimmer im UG (vielleicht solltest Du es lieber UG statt Keller nennen), hat Vorteile. Letztlich hängt es davon ab, was für Menschen Ihr seid, aber die Privatsphäre und ggf. den Rückzugsraum im UG würde ich, gerade mit drei Kindern, schätzen. Ausserdem wird das UG dadurch auch belebt. Unbelebte Räume oder Etagen, ypg hat sie einmal so treffend "Geisterzimmer" genannt, finde ich unangenehm. Wenn ein Raum im UG regelmäßig genutzt wird, strahlt das auch auf die anderen Räume im UG aus.



Das No-go besteht m.E. in der lieblosen Planung - ...
Erläuterst Du bitte, worin Deiner Meinung nach die Lieblosigkeit besteht?


Aber (Spontanbesuch-)Gäste sollen ja trotzdem für einen Drink bis zum Sofa geleitet werden und sehen dann das Chaos in der Küche...
Ich bin ein Fan geschlossener Küchen und möchte Deine diesbezügliche Entscheidung nicht in Frage stellen. Zu Deiner Entlastung möchte ich aber anmerken, mit 3 !!! Kindern muss man sich niemals für irgendein Chaos, egal wo auch immer, entschuldigen bzw. wird das niemanden stören. Das ist das Privileg, wenn man mit Kindern lebt. :)

Ihr könntet trotzdem überlegen, ob Ihr die offene Küche möchtet, weil es Euren Wünschen entspricht oder seit einigen Jahren Mode ist.
 
Y

ypg

Dann werden die Zimmer im OG heller.
Ich habe mir die Fenster nicht angeschaut: oben würde ich welche mit Brüstung nehmen, und zwar 2 Meter breit. Durch Breite gewinnt ein Raum mehr Licht als durch vertikale Schlitze.
Und ja: ggü der Türen wären Doppelflügelfenster ganz gut.
Bad ist ganz gut gemacht, würde auf die 140er Dusche verzichten und der Toi mehr Raum geben. (Dusche gehört abgetrennt bei diesen Größen.)
Garderobe könnte man hier abzwacken, und da fällt leider eine kuschelige Küche für 5 Personen recht negativ auf.
Man bekommt wohl MEHR Küche, wenn man WZ und Kü tauscht. WZ kann ohne Tür auskommen, wenn man möchte, Küche könnte ein L, ggf ein U mit Insel… unbedingt realistischen Essbereich einzeichnen.
Ich gebe Dir den Rat: beschäftige Dich selbst mit dem Grundriss: zeichne ihn per Hand ab auf Milimeterpapier. Bekomme ein Gefühl, was ein Meter ist, und was man da raus bekommt.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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