Grundriss-Entwurf: Einfamilienhaus mit 4 Schlafzimmern und Büro, 160qm

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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Tolentino

Tolentino

Also uns stört es nicht. Ich würde manchmal gerne einen Raumtrenner in Form eines großen Bücherregals reinstellen (weil ich auch den Stauraum gut gebrauchen könnte, es gibt einige Bücherkisten von mir, die noch immer nicht ausgepackt sind, aber meiner Frau gefällt das nicht, sie mag die optische Offenheit.
Andere könnten sich wohl daran stören, dass man die evtl. Unordnung in der Küche sehen kann, wenn man nicht sofort alles wegräumt. Das ist aber vermutlich individuell (entweder weil man sich nicht dran stört, oder weil man eben alles gleich wegräumt).
Ich hätte vielleicht gerne etwas mehr Raumtiefe, sowohl im Koch-/Essbereich als auch in der Wohnzohne. Wir haben im finalen Entwurf ja ca 4,25m aber nen halber meter mehr würde tatsächlich alles etwas mehr entspannen bzw im Kochbereich noch eine kleine Insel ermöglichen.
Der einzige Bereich wo man es nicht bräuchte wäre in der Mitte vor dem Doppelflügelfenster. Also quasi ein negativer Erker oder zwei seitliche Flügelerker. Keine Ahnung wie man das nennt.
Schlussendlich kann ich sagen, das 1m in jeder Dimension mehr (Ist: 8,91 x 11,29) ganz nett gewesen wäre, aber man muss das ja auch alles bezahlbar halten und es macht jetzt nicht die Funktionalität aus, sondern man hätte dann einfach mehr Komfort (aber evtl. eben auch mehr Verschwendung).
 
J

JKL_2024

Vielen Dank für deine Einschätzung, die hat mir wirklich weitergeholfen!

Eure Anmerkungen haben auf jeden Fall geholfen, nochmal über den letzten Entwurf nachzudenken und welche Schwachstellen vorhanden sind. Mit der I-Form vom Allraum kommen wir denke ich klar, Tolentino hat ja auch bestätigt, dass es auch auf die persönliche Präferenz ankommt.

Jetzt denkt ihr wahrscheinlich, ich bin völlig verrückt, weil ich schon wieder einen ganz anderen Grundriss vorstelle. Aber nachdem ich mir den Thread von Tolentino nochmal genauer angeschaut habe, bin ich auf den Entwurf von kaho674 gestoßen, der uns richtig gut gefällt. Ich habe ihn ein bisschen verkleinert, sodass die Grundfläche fast identisch mit dem ist, was wir bisher geplant hatten. Alles nur mal grob eingezeichnet,

Bevor ich den Bauträger wegen möglicher Zusatzkosten für die Erker anspreche, würde mich eure Meinung dazu sehr interessieren. Macht das so Sinn, oder sind da grobe Patzer drin? Mir ist bewusst, dass der Erker wahrscheinlich teurer wird, als einfach die Grundfläche etwas größer zu machen. Danke euch schon mal im Voraus!

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K a t j a

K a t j a

Nunja,
im Grunde sind wir ja wieder beim Ausgangsentwurf mit ein paar winzigen Änderungen. Wenn Ihr immer wieder bei diesem Entwurf landet, dann scheint es wohl wirklich Euer Favorit zu sein. Also würde ich an Eurer Stelle auch mal nach den Mehrkosten fragen. Das Teure an der Sache dürfte wohl das Dach sein.

Ich persönlich finde den Grundriss aus #1 auch gar nicht so verkehrt. Ich würde nur die Einhausung der Treppe im EG komplett weglassen, die einfache Tür ins WZ durch eine Doppeltür ersetzen, evtl. versuchen, die Wand des HAR zu begradigen, die Stellfläche für die Garderobe etwas schmaler machen, dort nur Sideboards + Hakenboards an die Wand setzen. Dafür den Platz unter der Treppe für einen tiefen Schrank nutzen. Außerdem die Haustür drehen und oben den Flur etwas begradigen, indem ich die Badtür wieder auf Linie ziehe und lieber dem Kinderzimmer planunten die Tür etwas nach unten versetze.

Die Nachteile des Grundrisses sollte man auch noch nennen: Der Treppenaufgang am Eingang birgt die Gefahr, dass man den Dreck ins OG schleppt. Außerdem ist im OG Flur kein natürliches Licht. Ersterem kann man mit einem sauberen Weg im Außengelände eindämmen, für das Licht im OG kann man ein schmales Fenster im Treppenflur setzen oder über Oberlichter bei den Zimmertüren nachdenken. Auch eine Frage der Optik.

Nur so nebenbei gefragt: Die Einfahrt zum Hinterlieger wird doch sicher komplett an diesen verkauft, oder? Entsprechend ist das nicht Euer Land und es gelten 3m Grenzabstand. Habt Ihr dafür eine eingetragene Baulast, die eine direkte Grenzbebauung zulässt?
 
J

JKL_2024

Nur so nebenbei gefragt: Die Einfahrt zum Hinterlieger wird doch sicher komplett an diesen verkauft, oder? Entsprechend ist das nicht Euer Land und es gelten 3m Grenzabstand. Habt Ihr dafür eine eingetragene Baulast, die eine direkte Grenzbebauung zulässt?
Die Einfahrt ist unser Teil von unserem Grundstück, daher zählen die 3m Grenzabstand ab Grenze Nachbar. Klar die Einfahrt ist verlorene Fläche, aber sonst wäre das Grundstück auch zu klein um eine vernünftige Grundfläche zu bebauen auf Grund der begrenzten Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl.
 
K a t j a

K a t j a

Die Einfahrt ist unser Teil von unserem Grundstück, daher zählen die 3m Grenzabstand ab Grenze Nachbar. Klar die Einfahrt ist verlorene Fläche, aber sonst wäre das Grundstück auch zu klein um eine vernünftige Grundfläche zu bebauen auf Grund der begrenzten Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl.
Versteh ich das richtig, dass Ihr einen großen Teil Eures Landes an den Hinterlieger verpachtet? Ich hoffe, der zahlt ordentlich dafür, denn das würde mich ganz schön wurmen.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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