entweder du setzt die Garage auf die Grenze (Grenzbebauung) oder 3 Meter vom Nachbarn weg. 2 Meter wirst du nicht dürfen.
Das ist nicht richtig!
Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze, die als Garage, Gewächshaus oder zu Abstellzwecken genutzt werden, sind ohne eigene Abstandsflächen sowie in den Abstandsflächen eines Gebäudes zulässig
- ohne Öffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden,
- einschließlich darauf errichteter untergeordneter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie und Antennenanlagen jeweils bis zu 1,5 m Höhe,
- auch, wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an ein Gebäude angebaut werden,
- auch, wenn das Gebäude über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügt.
Quelle: LBV NRW, §6, Abs. 11
Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig
1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m und...Quelle: LBV Nds 2012 §5, Abs. 8
Sicherlich haben andere Länder ähnliche Passagen in ihren Verordnungen.
Die Idee war ja berechtigt aber ich finde "nur" weil ein Hauswirtschaftsraum sehr klein ist direkt ne Sonderanfertigung an Garage zu bauen steht in keinem Verhältnis.
Natürlich steht es in keinem Verhältnis, deshalb rät man Dir auch, die Tür zu streichen.
Ich frag mich eh, wie Du Sack und Kiste am in der Garage stehenden Pkw vorbeibekommen willst? Da gibt es nur eine Alternative: draußen parken und eine Tür benutzen. Welche Du schlussendlich benutzt, sei Dir überlassen. Aber grundsätzlich wird Eure Zwischentür über sein oder die Prozedur einfach nur nerven.