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Die Wandhöhe wird gemessen von Oberkante Gelände bis Schnittkante Außenfläche, Außenwand mit Oberfläche Dach.Wie geht das denn mit der Maximal-Höhe von 6,50?
so etwas ist zulässig, wir haben es überprüfen lassen.
Die Terrasse sollte idealerweise auch im Baufenster liegen, aber da der GfR noch eine größere Terrasse zulässt, sollte eine Ausnahme in der Baugnehemigung möglich sein.Und das ist jetzt eingekürzt? Was ist mit der Terrasse? Darf die extra?