Grundriss Schlauchhaus L-Form Dreieckiges Grundstück samt Eiche

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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E

Escroda

... aber an meinem ...
Ist ja nicht seiner. Steht auf öffentlichem Grund. Könnte zur Erreichung einer öffentlichen Zustimmung von Bedeutung sein.
im Bauvorbescheid genehmigten 1,20 m
Zeig' doch mal, was da genehmigt wurde. Vielleicht können die Grundrissexperten hier daraus was für Dich akzeptables umplanen. Oder zumindest Fragen aufwerfen, die Du beim Bauservice oder dem Nachbarn noch stellen kannst.
Und wenn dann am Ende aller Kompromisse ein Grundriss rauskommt, der nur einen oder einen halben Meter Abstand zum Baum halten kann, dann sollte es dem Architekten auch gelingen, mit klugen ausführlichen Worten das Umweltamt von der gefundenen Lösung zu überzeugen.
 
M

Mottenhausen

Das es "irgendwie" mit einer Notlösung bebaut werden kann, wurde ja jetzt mehrfach gezeigt. Die 30cm weniger im Abstandsradius ändern da auch nichts Wesentliches mehr. Es braucht jetzt einen fähigen und kreativen Architekten, der ein paar Varianten zu Papier bringt. Entweder es ist ein brauchbares Haus dabei oder halt nicht. Wenn nicht: Grundstück verkaufen und weitersuchen.

Denn eins darf man nicht vergessen: man möchte ein Leben lang dort wohnen. Sich ein Leben lang ärgern sollte man aber nicht, schließlich verbrennt man einen Großteil seines lebenslangen Humankapitals beim Hausbau.
 
O

Oakland

Man kann den Antrag runterladen, um geschützte Bäume zu fällen oder zu schneiden.

Sollte ich das versuchen und mich auf die enteignende Wirkung berufen? Oder bringt dieses Argument erst vor Gericht etwas? Kurzum: Kann man gegen die Ablehnung dieses Antrags klagen?

Oder muss ich erst einen Bauantrag ohne Baum bzw. geringerem Schutzabstand einreichen, um dann gegen den Ablehnungsbescheid klagen zu können?
 
11ant

11ant

Oder muss ich erst einen Bauantrag ohne Baum bzw. geringerem Schutzabstand einreichen, um dann gegen den Ablehnungsbescheid klagen zu können?
Das wäre hochgradig sinnlos: bei geschützt bleibend dem Bauvorhaben entgegenstehendem Baum bliebe die Bauantragsablehnung ja ohne Tadel.

Hier kann man den Antrag runterladen, um geschützte Bäume zu fällen oder zu schneiden:
[ Link ] Sollte ich das versuchen und mich auf die enteignende Wirkung berufen? Oder bringt dieses Argument erst vor Gericht etwas? Kurzum: Kann man gegen die Ablehnung dieses Antrags klagen?
Das Argument der enteignenden Wirkung mußt Du anwaltlich beraten, wann man das am besten aus dem Hut zieht. Wenn es im Fällantrag Ersteinmal nicht drin ist, kann es nicht in Zweifel gezogen und zur Ablehnungsbegründung hergenommen werden. In jedem Fall ist ein Bescheid ein Verwaltungsakt und vor dem Verwaltungsgericht anfechtbar. Auch Verstöße gegen Grundsätze wie den der Gleichbehandlung oder den der Ermessensbindung wären da als Anfechtungsgründe geeignet. Aber ich äußere hier meine Privatmeinung, Unternehmensberater leisten keine Rechtsberatung.
 
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