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ypg
das Büro vom DG ins KG geplant und müssen jetzt schauen, dass die leichte Hanglage optimal genutzt wird. So viel zum Thema wir wären nicht offen für andere Meinungen ;)
Da ich das Ganze irgendwie nicht verstehe, der Keller bei 3 Kindern und Hang auch nicht in Frage gestellt wird, hau ich noch eine spontane Idee raus: OG als Kindergeschoss, Keller/UG als Wohnraum als Elterngeschoss, also neben Hauswirtschaftsraum und Abstell, Büro und Schlafzimmer plus kleinem Dusch-Bad im UG, im OG den Hobbyraum mit den Kinderzimmer integriert.Laut Architekt sind das aber die Vorgaben, Baufenster 10x10 für 2 Vollgeschosse oder 10x13 für Staffelgeschosse. Im 10x13 darf also nur 1 Vollgeschoss erstellt werden, im OG darf jedoch wieder auf 10x10 ein ganzes Vollgeschoss aufgesetzt werden.
Es wurde uns geraten entweder den Keller auch auf 10x13 zu erweitern um 10x13 mit Staffelgeschoss zu bauen oder aber den Keller und das Gebaäude im 10x10 Baufenster zu belassen.
Solang die Kinder nachts Betreuung brauchen, den Hobbybereich als Schlafzimmer zwischenwohnen.