Grundriss-Tipps Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gewünscht

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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N

Nemesis

Die Idee, dass sie durch unsere Wohnung in die Einliegerwohnung gelangen ist nicht gewünscht.
Das tun sie doch? Oder steh ich auf dem Schlauch?


Es soll schon bei einem separaten Eingang bleiben.
Wo soll der sein? Unten ist doch nur ein Fenster eingezeichnet?


Preisschätzung lt Architekt/Planer: 450.000
Nicht mal annähernd. Ich habe überschlägig satte 225m2 Wohnfläche gezählt, das sind ca. 563.000 Euro, plus Baunebenkosten inkl. überdurchschnittlicher Erdararbeiten. Da steht locker (!) eine 6 vorne...und dahinter auch nichts niedriges.

Zum Grundriss: keine Ahnung was man noch ändern kann, also ob der @11ant recht hat, da bin ich überfragt. Aber die unglaublich große Flurfläche, der geraden Treppe geschuldet, tut weh...

Warum Luft-anstatt Stauraum? Wo lagert ihr das ganze Zeugs das anfällt? Ich sehe weder Garage noch Kellerraum für Lagerung.
 
G

GeradeSchräg

Die beiden Treppen im EG nehmen natürlich viel Platz und für diese Hausgröße ist eine gerade Treppe nicht optimal.
Eine gerade Treppe sieht super aus, aber wir werden auch darauf verzichten, da es auf einer durchschnittlichen Grundfläche einfach bessere Lösungen gibt.

Es ist schwierig einen gute Lösung zu finden um beiden Parteien die nötige Privatsphäre zu schaffen, gleichzeitig aber auch Platz einzusparen.

Wäre ein Eingang von Außen in die Einliegerwohnung denkbar? Dann könnte die gerade Treppe raus und dort wo jetzt die Treppe zur Einliegerwohnung ist kommt ne Podesttreppe hin . Dadurch würde man das komplette EG öffnen und die Ausrichtung neu könnte neu überdacht werden. Natürlich muss man dann auch nochmal ans OG und UG ran.

Aber zunächst solltet ihr euch im klaren sein, welchen Weg Ihr gehen wollt. Denn der Bauantrag ist ja schon gestellt. Entweder nochmal neu oder so lassen.


Budget wurde ja schon angemerkt. Das reicht bei weitem nicht. Also auch diesen Punkt überdenken.
 
M

Myrna_Loy

Gut 25 Prozent der Grundfläche für Luft und Verkehrswege,…? Das kann man in einer 400 qm Villa machen.
Durch Eure Planung habt Ihr die Nutzfläche eines Reihenhauses, mit all den üblichen Engstellen.
 
C

Crossy

Die Frage ist wirklich was ihr zum jetzigen Zeitpunkt noch ändern könnt und wollt. Habt ihr einen GU Vertrag mit fixierten Kosten? Budget halte ich ebenfalls für äußerst fraglich oder schlicht unmöglich. Das würde mir die größten Bauchschmerzen machen. Ansonsten habt ihr spätestens ab dem zweiten Kind ein massives Stauraumproblem. Der Luftraum ist Luxus, den ihr euch aufgrund der Größenbeschränkung nicht leisten könnt.
 
Y

ypg

Was mir außerdem auffällt, was fehlgeplant ist, man aber durch kurzes Wändeschieben und Türenversetzen ändern kann: im Keller wird der Flur der Senioren von Euch mitbenutzt. Das stelle ich mir nicht prickelnd vor - die Senioren haben quasi keine Privatsphäre. Was ist, wenn sie abends vom Bad ins Bett wollen, ihr da unten im Hauswirtschaftsraum noch arbeitet?
Insgesamt würde ich von einer „kleinen Änderung“ absehen: ein Entwurf steht und fällt mit den Treppen. Wenn hier noch großartig gewechselt, grob verschoben und so weiter wird, dann wird schlimmverbessert. Dann passt nichts mehr, auch nicht die Statik, die ja auch durch die Baugenehmigung abgesegnet wird.
Für die Fenster würde ich einen Änderungsantrag stellen. Das wird meist ohne extra Wartezeit durchgewunken.
Oder ihr stellt alles auf den Kopf (siehe Budget). Dann ist ein Jahr verplempert, aber gut investiert.
Mit der Budget-Planung sehe ich nicht das Glück, was einem vorschwebt. Oder buttern die Senioren etwas dazu? Ihre Wohnung vielleicht?
 
11ant

11ant

Zum Grundriss: keine Ahnung was man noch ändern kann, also ob der @11ant recht hat, da bin ich überfragt. Aber die unglaublich große Flurfläche, der geraden Treppe geschuldet, tut weh..
Gerade Treppen kosten Umlauffläche, Quadratgrundrisse produzieren Leerkalorien-Wohnfläche, immerhin wurde hier auf die oberste Priorität der Symmetrie verzichtet. Dennoch ist eine u100-Grundfläche-"Stadtvilla" ein sehr sportlicher Rahmen. Tekturen kann man im genehmigungsverfahren grundsätzlich noch machen, ja, aber: wenn dabei bis auf die Außenwände nichts "stehen bleibt", wird die Baubehörde höflich mitteilen, veräppeln könne sie sich auch selbst, und der Genehmigungsprozeß läuft im Grunde noch´mal neu an.
Der Luftraum ist Luxus, den ihr euch aufgrund der Größenbeschränkung nicht leisten könnt.
"Luxus" wäre ein Genuß über die Verhältnisse, ein Luftraum in einer "Stadtvilla" Größe S allerdings ist ja garkein Genuß, sondern lediglich ein Gitarrenloch ohne Saiten. Bauherren ohne Ahnung von Akustik denken oft, dieses ihnen symbolisch sehr wichtige "das haben wir in unsere Verhältnisse hinüber gerettet" Traumhausfeature koste sie "nur" die verlorene Abstellraumgrundfläche. Aber wie man am gewünschten Flächentausch schon sieht, baut man sich damit ein Problem ein. Für die Wirkung des Spülmaschinenausräumekonzerts ist es übrigens unerheblich, ob das von links oder von rechts hochschallt. Was dort den Teenie an seiner Daddelkiste dank Kopfhörern dennoch nicht erreicht, ist der Ruf zum Abendessen ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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