Grundriss-Umbau Teil einer Scheune zu Einfamilienhaus mit Option zu Zweifamilienhaus

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S

Scheune20

Ich werde morgen einige Bilder machen und hochladen, auf den mir momentan vorhanden erkennt man die Situation nicht so gut.

Prinzipiell wäre eine Bauvoranfrage sicherlich ein ratsames Vorgehen, jedoch erfordert unsere Situation ein etwas anderes Vorgehen, sodass wir uns zunächst Gedanken zum Grundriss machen möchten. Wir werden jedoch ebenso in den nächsten Tagen mit der bereits erwähnten Architektin das nähere Vorgehen in Bezug auf die Baugenehmigung nochmals besprechen. Aufgrund der Reduktion von Kosten würden wir jedoch auf die Architektin gerne hauptsächlich für den Bauantrag zurückgreifen und den Grundriss soweit wie möglich selbst erarbeiten. Ich weis, dass dies hier häufig eher negativ ankommt, da Architekten ja schließlich extra studieren etc. ich hoffe jedoch auf euer Verständnis diesbezüglich.
 
11ant

11ant

Nur soviel vorweg: Mein Freund und Ich möchten gerne einen Teil der Scheune auf seinem elterlichen Hof als Wohnhaus ausbauen. Wir sind somit in den Abmessungen, Stilrichtung, Gestaltung etc. nicht so frei wie bei einem Neubau und müssen mit den Gegebenheiten arbeiten. Ziel ist der Umbau des Scheunenteils zu einem Einfamilienhaus für eine Familie mit vermutlich 3 Kindern. Das Haus soll jedoch später, im Fall der Fälle, auch als 2 Wohnungen vermietet werden können. Hintergrund ist, dass das bestehende Wohnhaus, indem die Eltern meines Freundes wohnen sich für eine Vermietung eher weniger eignet,
Hintergrund meines jetzt nicht wie gewohnt mit dem Link zu einem zwillingsähnlichen Fall um die Ecke Kommens ist allein die aktuelle Uhrzeit. Aber man müßte hier weniger als ein Jahr zurückblättern.
Aufgrund der Reduktion von Kosten würden wir jedoch auf die Architektin gerne hauptsächlich für den Bauantrag zurückgreifen und den Grundriss soweit wie möglich selbst erarbeiten.
Das ist die unübertrefflich falscheste Stelle zum Sparen - im übrigen besteht die Architektenarbeit nur zu etwa drei Prozent aus Grundrißmalen.
 
N

nordanney

Prinzipiell wäre eine Bauvoranfrage sicherlich ein ratsames Vorgehen, jedoch erfordert unsere Situation ein etwas anderes Vorgehen,
Wie kann das sein? Was hat der Grundriss mit einer möglichen Bebaubarkeit/Umwidmung zu tun? Für die Voranfrage braucht es nur eine Seite Text + vielleicht ein Foto vom Bestand und schon bekommst Du Sicherheit.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Hintergrund meines jetzt nicht wie gewohnt mit dem Link zu einem zwillingsähnlichen Fall um die Ecke Kommens ist allein die aktuelle Uhrzeit. Aber man müßte hier weniger als ein Jahr zurückblättern.

Das ist die unübertrefflich falscheste Stelle zum Sparen - im übrigen besteht die Architektenarbeit nur zu etwa drei Prozent aus Grundrißmalen.
Meinst Du den?


Das ist aber eine ganz Andere Hausnummer.

Beim TE scheint ja die Breite der Scheune mit dem Bauwunsch uebereinzustimmen.

Bis Leistungsphase 4 ist mMn der Architekt fast immer die bessere Loesung. Zumal der genannte Architekt doch Erfahrung mit so Umbauten haben soll. Beim Umbau der Scheune findet man vermutlich auch keinen Unternehmer, der den Rest gut abdecken kann.
 
S

Scheune20

Das hat insofern etwas damit zu tun, dass wir die Scheune laut unserer Architektin erst teilweise auf den Zustand einer "erhaltenswerten Bausubstanz" bringen müssen, da wir beim momentanen Zustand vermutlich keine Genehmigung bekommen würden. Es gilt somit erst Teile der Scheune zu sanieren (welches ohne Baugenehmigung möglich ist) und dann umzuwidmen. Es geht da z.B. um die nördliche Wand, die aus Fachwerk besteht welches komplett erneuert werden muss. Damit wir uns jedoch nicht für den späteren Umbau unnötig Steine bei dieser Sanierung in den Weg legen möchten (z.B. was die Einteilung des Fachwerks angeht), würden wir vorher gerne schon einmal eine grobe Vorstellung von unserem späteren Grundriss erarbeiten. Hier ist somit ein Vorgehen mit Fingerspitzengefühl gefragt, welches natürlich mit der Architektin abgesprochen wird...
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Wie kann das sein? Was hat der Grundriss mit einer möglichen Bebaubarkeit/Umwidmung zu tun? Für die Voranfrage braucht es nur eine Seite Text + vielleicht ein Foto vom Bestand und schon bekommst Du Sicherheit.
Fuer den Fall der Umwidmung im Außenbereich wuerde ich schon etwas fachmaennische Argumente gelten lassen wollen. Da spart man doch am falschen Ende. ;)

@Scheune20 wie gross ist denn die Dachneigung? Das obere Dachgeschoss wird kaum nutzbar. Ich habe 10 m Breite und 45 Grad DN 1 m Kniestock. Da bleit 1 m mit ueber 2 m Hoehe zum nutzen. Eventuell Haustechnik da vorsehen. Abstellflaechen gehen auch .

Wie schaut es denn mit dem Budget aus? Die Frage blieb unbeantwortet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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