Grundriss und Platzfragen Einfamilienhaus

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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E

Escroda

Also sollte das Haus eher direkt auf die Grenze und nicht dem Nachbarn gleich getan.
Das weiß ich nicht. Nach heutiger Gesetzeslage wäre der Baukörper dort nicht zulässig. Bei Unterschreitung des Mindestabstandes wäre eine Baulast erforderlich. Die kann aber nicht eingetragen werden, da dort ja schon ein Haus steht. Ob die Voraussetzungen für die Zulassung einer Abweichung vorliegen, kann ich nicht beurteilen.
Der befreundete Bauing wurde erst mal angefragt um eben den Teil der Bauvoranfrage zu erledigen,
Bauvoranfrage ist auch kein Kinderspiel. Man muss sich schon genau überlegen, was man vorab geklärt haben will.
Es geht erst mal darum einen passenden Grundriss (Zimmeraufteilung und Größe etc) festzulegen.
Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Was nützt es über die fürchterliche Speisekammer zu diskutieren, wenn der Baukörper so gar nicht genehmigungsfähig ist? Ohne positiv beschiedene Bauvoranfrage keine genehmigungsfähige Lage für den Baukörper und damit kein Grundriss. Ohne Grundriss kein Baukörper und ohne Baukörper keine Voranfrage.
Ich empfehle erst mal eine Umfeldanalyse durchzuführen, um die nach §34 Baugesetzbuch geforderten Einfügungskriterien zu erarbeiten (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche), dann mündlich mit der Genehmigungsbehörde die Möglichkeiten und Zwänge auszuloten, dann den Grundriss zu entwerfen und die planungsrechtliche Bauvoranfrage zu stellen. Nach positivem Bescheid das Feintuning vornehmen, u.a. durch Diskussion hier im Forum.
 
B

BastianBW

dann mündlich mit der Genehmigungsbehörde die Möglichkeiten und Zwänge auszuloten
Das habe ich als aller erstes auch probiert aber wurde nur damit abgewimmelt, dass da jeder Einzelfall für sich betrachtet werden muss und ich eine Bauvoranfrage stellen soll.
Man konnte oder wollte mir keinerlei Infos geben, weshalb der Schritt zur Bauvoranfrage folgte.


An wen sollte ich mich denn am besten wenden bezüglich Bauen im Bestand etc?
Der Bauingenieur wurde im Prinzip kontaktiert, da er Bauvorlageberechtigt ist und kein Geld verlangt.
Er meinte selbst auch, dass er wenig Erfahrung hat mit den Gesetzen etc. da er in seiner Firma als Bauleiter arbeitet und nicht im Entwurf/Antragsbereich.

Vielen Dank für Ihre ausführliche Hilfe.
 
E

Escroda

Man konnte oder wollte mir keinerlei Infos geben, weshalb der Schritt zur Bauvoranfrage folgte.
Ja, das ist sehr schade, dass oft die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst vergessen, dass sie im Dienst der Öffentlichkeit, also des Bürgers stehen.
und kein Geld verlangt.
Das ist natürlich ein Argument. Vielleicht hilft Dir die Bauvoranfrage mit diesem Grundriss tatsächlich weiter. Ich fürchte nur, dass die Anlehnung an den Bestand Dich und/oder den Planer in ein Korsett gezwungen hat, welches gar nicht existiert. Ein erfahrener Planer mit Kenntnissen der örtlichen Gepflogenheiten wird dagegen schon die richtigen Fragen formulieren, damit dein Traumhaus auch genehmigungsfähig wird.
 
Climbee

Climbee

Ich würde mit dem Abriss noch warten. Ich weiß nicht, ob das überall so ist, aber bei uns kann quasi in den alten Mauern ein neues Haus hoch gezogen werden. Dann hat man Bestandsschutz, der erlischt, wenn der alte Baukörper erst abgerissen und dann neu gebaut wird. Deswegen bauen hier viele ins alte Haus rein. Das werden dann zwar alles neue Mauern, aber ein richtiger "Abriss" erfolgt nicht. Mehr so ein Austausch Stein für Stein. Dann kann man die alte Hülle erhalten (und muß sich nicht an die jetzt gültigen Abstandsflächen halten), hat aber quasi ein neues Haus gebaut.
Das ist bei uns so ein kleines Schlupfloch. Das ist dann auch kein Neubau, sondern ein Umbau/Renovierung/Sanierung eines Altbaus. Während des Umbaus/der Renovierung/ der Sanierung stellt sich dann halt raus, daß alle Mauern erneuert werden müssen...

Ich weiß nicht, ob das bei euch auch so geht, aber dann könntet ihr die jetzigen Grenzen erhalten.
Escroda ist da aber auf jeden Fall der Fachmann.
 
B

BastianBW

Das wäre Plan B falls die Baumvoranfrage abgelehnt wird.

Am Wochenende zeichne ich mal einen konventionelleren Grundriss.
Schwierigkeit besteht halt darin, dass im Osten keine Fenster möglich sind, das Grundstück sehr schmal ist, genug Stauraum vorhanden sein sollte und ich das Haus später ganz gerne in 2 Einheiten aufteilen möchte.

Falls ich dazu nichts hinbekomme werde ich wohl am ehesten die 2 Einheiten streichen und mit einem normalen Einfamilienhaus planen.

Vielen Dank euch beiden für die Informationen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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