E
Escroda
Das weiß ich nicht. Nach heutiger Gesetzeslage wäre der Baukörper dort nicht zulässig. Bei Unterschreitung des Mindestabstandes wäre eine Baulast erforderlich. Die kann aber nicht eingetragen werden, da dort ja schon ein Haus steht. Ob die Voraussetzungen für die Zulassung einer Abweichung vorliegen, kann ich nicht beurteilen.Also sollte das Haus eher direkt auf die Grenze und nicht dem Nachbarn gleich getan.
Bauvoranfrage ist auch kein Kinderspiel. Man muss sich schon genau überlegen, was man vorab geklärt haben will.Der befreundete Bauing wurde erst mal angefragt um eben den Teil der Bauvoranfrage zu erledigen,
Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Was nützt es über die fürchterliche Speisekammer zu diskutieren, wenn der Baukörper so gar nicht genehmigungsfähig ist? Ohne positiv beschiedene Bauvoranfrage keine genehmigungsfähige Lage für den Baukörper und damit kein Grundriss. Ohne Grundriss kein Baukörper und ohne Baukörper keine Voranfrage.Es geht erst mal darum einen passenden Grundriss (Zimmeraufteilung und Größe etc) festzulegen.
Ich empfehle erst mal eine Umfeldanalyse durchzuführen, um die nach §34 Baugesetzbuch geforderten Einfügungskriterien zu erarbeiten (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche), dann mündlich mit der Genehmigungsbehörde die Möglichkeiten und Zwänge auszuloten, dann den Grundriss zu entwerfen und die planungsrechtliche Bauvoranfrage zu stellen. Nach positivem Bescheid das Feintuning vornehmen, u.a. durch Diskussion hier im Forum.