Ja, das ist eine beliebte Methode, die sehr häufig im Außenbereich Anwendung findet. Rechtlich nicht ganz sauber, auf jeden Fall aufwendig, teuer und eine modene Grundrissplanung erschwerend.
Die Notwendigkeit sehe ich hier aber gar nicht. Hier sieht alles nach unbeplantem Innenbereich (§34 Baugesetzbuch) aus. Eine (Wieder)Bebauung des freigeräumten Grundstücks ist auf jeden Fall möglich. Und mögliche Grenzbebauung im Westen dürfte auch unstrittig sein. Die Fragen sind, ob dort zwingend angebaut werden muss und ob das für den Osten auch gilt, wie hoch die umgebende Bebauung ist, wie viel Prozent der jeweiligen Grundstücksfläche bebaut sind, wie die Nutzungen aussehen, ob faktische Baugrenzen oder gar -Linien auszumachen sind.
Das Grundstück ist nicht schmal. Es bietet viele Möglichkeiten. Nur, dass die ein unerfahrener Planer nicht erkennt. Ich bin auch nicht das Entwurfstalent, daher nur mal so, um mögliche Denkblockaden zu lösen:
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Standard-Reihenhausgrundriss möglich, Größe und kreative Veränderungen vom Budget und natürlich von den Antworten auf obige Fragen abhängig