Rechtlich nach Landesbauordnung ist es ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung also 2 Wohneinheiten und 2 notwendigen Stellplätze. Praktisch sind 3 Wohneinheiten möglich. Wenn man das ofiziell macht braucht man später natürlich einen weiteren Stellpllplatz.
Kann aber auch sein, dass deine Kommune eine eigene Stellplatzverordnung hat und mehr gefordert ist bzw. im Bebauungsplan es eine andere Vorgabe gibt. Da wir meines Wissens in BW sind, kann es auch sein, dass sogar weniger Stellplätze benötigt werden, da es da ja seit 2016 noch eine Alternativregelung gibt. Somit nicht nur in die Landesbauordnung schauen, sondern genau die Vorgaben für dein Grundstück sind entscheidend.
Wenn es 3 Wohneinheiten werden fällt man meines Wissens in eine andere Gebäudeklasse. Da muss man dann auch die ein oder andere Zusatzmaßnahme ergreifen, die man bei 2 Wohneinheiten nicht benötigt.
Wird es im Vereinsbüro auch auch Besucherverkehr geben? Wenn ja wie schau es mit einem barrierefreien Zugang aus?
Unser Projekt ist eben keins von der Stange
Und genau deshalb sucht man sich für so ein Vorhaben einen passenden Architekten der eure Wünsche in ein stimmiges Konzept bringt. Wenn der GU natürlich nur Zeichenknechte beschäftigt, dann setzen jeden Wunsch des Kunden um, auch wenn er noch so sinnlos ist!
Aber was ich die letzten Seite so lese, wisst ihr immer noch nicht genau was ihr wollt. Dies muss einmal festgelegt werden und mit den Vorgaben dann das Haus entwickeln. Ädern sich diese Grundlagen, muss man oft wieder von vorne anfangen!