Grundrissentwurf - Was meint ihr dazu?

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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A

Acrux

Andere Seite, Sockel ragt 7 Steine aus Boden. Grundsaetzlich würde ich aber vorschlagen, die Einschätzung von Bauherr und Planer, die die Situation vor Ort aus eigener Anschauung kennen, nur dann zu verwerfen, wenn man handfest anhand des gelieferten Materials nachweisen kann, dass diese sich irren, nicht bereits auf Verdacht. Wie ja geschrieben: "Die baurechtlichen Voraussetzungen sind da"
 
S

Sammy1

Die baurechtlichen Voraussetzungen für die Einliegerwohnung sind da. Der Keller wird ja auch dementsprechend gedämmt.
 
kbt09

kbt09

Aber, irgendwie sollte das Ganze ja auch passen. Und da verweise ich mal auf meine Ausführungen in Beitrag 47 ;) .. Da soll ja wohl die gepflasterte Fläche irgendwie dem Straßenniveau entsprechen. D. h. auf der anderen Seite wird ganz schön abgekoffert. Und es muss dementsprechend das Nachbargrundsück gesichert werden. Das kostet auch Platz.

Und dann sind da ja noch die Punkte:
  • Keller für Haupthaus nur durch außen betretbar
  • Die Größe des OG .. selber im EG schlafen, ziehen die Kinder aus, hat man dort Riesenräume. D. h., der Gedanke des ebenerdigen ist irgendwie nicht konsequent zu Ende gedacht.
  • Gartenlage .. jedenfalls ist die Darstellung nicht zum vorhandenen Grundstück passend.
  • Einliegerwohnung und Fenstergrößen .. das sieht nicht sehr berauschend aus und wird mit Nord/Westlage auch nicht so helle.
 
S

Sammy1

Ich bin kein Baumeister und kein Architekt. Aber wenn es bei 110 Jahre alten Haus Keller, 2 Geschosse und noch ausgebaute Dach funktionieren, dann verstehe ich nicht, warum soll es beim neuen Haus ohne ausgebautes Dach die Planung nicht funktionieren.
 
S

Sammy1

Keller für Haupthaus: stimmt, muss man ändern. Schlafzimmer vom EG muss in OG, wenn ich Wohnzimmer größer will. Gartenseite gefällt mir aber. Wir sind aber beim Überlegen, die Terrasse zu kürzen. Die Einliegerwohnung ist nicht besonders hell, es heisst aber auch Kellerwohnung. Andere Lösung bei diesem Grundstück für die Einliegerwohnung sehe ich nicht.
 
EveundGerd

EveundGerd

Weil Du bei der Abtragung des Grundstückes abstützen musst und zwar so, dass die Nachbarn keinen Schaden davontragen.

Hast Du mal nachgefragt ob Du dies darfst? Und hast Du Dir auch die Kosten einkalkuliert?

Aus meiner Sicht ist die Planung immer noch Wunschdenken.

Wir können hier bis zum Sankt-Nimmerleinstag diskutieren aber wir werden zu keiner Lösung kommen, weil wir 1. die örtlichen Gegebenheiten nur von Bildern kennen und 2. keine Architekten sind, die 3. anhand von bebauungsplan und Bauamt klären können ob dieses Vorhaben so wie bisher geplant überhaupt genehmigt werden würde.

Vom Preis mal ganz abgesehen.

Ich wünsche Euch viel Erfolg und werde den Fortgang Eurer Planung lesend weiterhin begleiten.

LG Eve
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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