Grundrissoptimierung EFH: Giebeleingang + Keller

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Zuletzt aktualisiert 07.01.2025
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H

hanghaus2023

Da der Bebauungsplan keine Festsetzungen bez. der Höhe und Dachgestaltung trifft, ist die Umgebung massgeblich. Wie haben denn die Nachbarn gebaut?
 
11ant

11ant

Angesichts des flachen Grundstücks wäre ein Keller Luxus. Mit jetzt u30 ein Altersschlafzimmer im Arbeitszimmer vorzusehen ist Quatsch. Später erneut zu bauen, ist bereits jetzt bei den um 60 Jährigen angekommen. Das Obergeschoß muß hier ein Dachgeschoß sein und wird mit einem üppigen Kniestock nicht funktionieren, aber bei der dargestellten Nutzung auch nicht ohne diesen. Macht Gebrauch von der Grundstücksgröße und wählt die Bauform "Anderthalbgeschösser"; gute Kniestöcke liegen im Bereich 120 +/-20 cm.

Da der Bebauungsplan keine Festsetzungen bez. der Höhe und Dachgestaltung trifft, ist die Umgebung massgeblich.
Klar nein. Wenn ein Bebauungsplan keine Einschränkungen festsetzt, tritt kein §34 an deren Stelle, sondern sie bleiben frei.
Wie haben denn die Nachbarn gebaut?
Ich vermute auch, es gäbe noch kaum solche (innerhalb des Geltungsbereiches).

Hier gibt es einen Beitrag mit einem etwas kleineren Haus.
https: // www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-fuer-11m-x-8-25m-ok.24781 /page-8
Falscher Beitrag (denn um den dorthin verirrten Beitrag von Anitra ging es wohl nicht): https: // www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-fuer-11m-x-8-25m-ok.24781 /page-8. Außerdem ist der Entwurf von @Zaba12 wohl an sich gelungen, aber ein Zweigeschösser, und auch auf hangigem Grundstück. Der teilweise ähnliche von @Tolentino stünde immerhin auf einem vergleichbar ebenen Grundstück, jedoch sind beide für drei Kinder ausgelegt - dachtest Du an ein drittes Kinderzimmer wegen des 80% Home Offices ?

Wir möchten in den nächsten Wochen Termine mit verschiedenen GUs vereinbaren, um erste Einschätzungen/ Angebote zu bekommen, um dann zu entscheiden mit welchem Unternehmen wir bauen wollen. Wir haben keinen Bauzwang, da es ein privates Baugebiet ist, würden aber gerne Ende 2025/ Anfang 2026 anfangen zu bauen.
Ich hoffe das ist in Ordnung hier an zu einem frühen Zeitpunkt nach Feedback und Kritik zu fragen. Wir dachten uns, je früher wir Denkfehler erkennen bzw. neue Ideen einbauen, desto besser.
Ich sehe hier eine gute Chance auf passende Kataloggrundrisse (und entsprechend wenig Anlaß zu eigenen Planungsbemühungen). Ohne freien Bauberater (das könnte auch ein Architekt sein) zu GU´ zu gehen halte ich für keine gute Idee. Wo (Landkreis / PLZ Bereich) liegt denn der Bauort ?
 
A

Arauki11

9.1 Ordnung: Pferdesachen, Reifen, Sportgeräte, Musikinstrumente, Papiermüll, Pfand etc. muss nicht im Wohnbereich gelagert werden/Platz finden.
9.2 Sicherheit/Flexibilität: Ich kenne mehrere Familien, die plötzlich 3 statt 2 Kinder hatten. Ohne Keller könnte hätten wir dann kein Büro mehr, was zwingend notwendig ist.
9.3 Party/Hobbyraum: Wir sind beide mit einem Keller aufgewachsen und haben den für Partys/ Hobbies viel genutzt.
9.4. Wir hätten auch gerne einen Sauna/Wellness Raum.
Wir haben z.B. eine großzügigen Carport und das hintere Ende davon aselbst in Holzbauweise einfach abgetrennt und nutzen dies wie ein Gartenhaus; darin war auch mal ne Saune geplant wurde dann aber etwas anderes Nettes. Will damit sagen, dass Du all diese Dinge oberirdisch viel komfortabler und erheblich günstiger umsetzen kannst. Du brauchst ja nicht nur den Keller, sondern aucn die Kellertreppe frisst wieder Raum bzw. beschränkt Dich in der Grundrissplanung.
 
11ant

11ant

Nein, Höhen ergeben sich nach Bebauungsplan.
Allerdings sind hier keinsterlei Höhenbegrenzungen gegeben - der Bebauungsplan beschränkt sich hier darauf, kein zweites Vollgeschoß und auch höchstens zwei Wohneinheiten zuzulassen. Wer wollte, könnte auf ein max. Grundflächenzahl 0.3000 großes EG als erste Maisonettewohnung ein Grundflächenzahl 0.2000 großes Staffelgeschoß und eine zweite Maisonettewohnung mit Grundflächenzahl 0.1333 großem unterem und Grundflächenzahl 0.0888 großem oberem weiteren Staffelgeschossen aufsetzen. Da solche Narretei in dieser Gemeinde wohl bislang unterlassen wurde, übertreibt man die Reguliererei lobenswerterweise nicht. Allerdings dürfte dieser Bebauungsplan wohl auch zu den Top 500 mit den kleinsten Geltungsbereichen gehören. Böse gesagt ist der Müllwagenwendeplatz hier ja das dominanteste Grundstück (neben der "privaten Grünfläche").
 
Zuletzt aktualisiert 07.01.2025
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