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ypg
Sorry, aber da der Bebauungsplan für Dich und Deinem Architekten sehr genau einzuhalten ist, solltest Du Rüsprache halten und Dir das schriftlich geben. Der Bebauungsplan gehört hier bzw die Zeichnung geändert.@ypg
Danke für die Erklärung.
Ich denke auch, das dies bei uns im Plan falsch dargestellt wird. Und mit den Regeln und Verordnungen scheint es unser Bauamt wirklich nicht so genau zu nehmen. Falls etwas nicht im Bebauungsplan steht heißt es bei Nachfragen immer, da gibt es dann eine Ausnahmegenehmigung, das ist kein Problem
Allerdings kann es sein (was ich eher glaube), dass Du uns die nicht behördliche Zeichnung der Verkaufsofferte dargestellt hast und nicht die des Bebauungsplans.
Das sind zwei verschiedene Sachen: das eine will verkaufen oder "nur" für Interessierte darstellen, das andere ist das Gesetz!