11ant
Da sind wir, einschließlich des Bauamtes und der Vorschriften, einer Meinung. Zumindest die seitliche Grenze betreffend, zur Straße bleibt meist das Baufenster der Rahmen, teilweise will die Landesbauordnung sogar 5 m Einfahrt vor dem Tor haben.Du redest jetzt aber vom Abstand des Hauptgebäudes. Da stimme ich Dir zu. Die Garage darf aber meiner Meinung nach direkt an die Grenze.
... kommt auf das "links unten" welchen (?) Planes an.die Garage links unten beim Grundstück zu stellen?
Diese Frage gehört hier fast schon zum Inventar. Ich sage, der Fußweg von mehreren Dutzend Schritten Länge zwischen Tor und Tür hält fit, Andere fürchten da schon im Nieselregen zu ersaufen und müssen unbedingt eine Drive-in-Speisekammer haben.Ich denke, dann ist der Weg zum Haus zu weit, oder?