Nordlys
Das Bundesverf.Gericht kippt heute die Grundsteuer. Das Gericht gibt dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit, diese so zu fassen, dass sie dem tatsächlichen Wert der Grundstücke/Gebäude entspricht und untersagt den Bezug auf Einheitswerte aus 1964 oder gar 1935.
Gelingt dieses Gesetz bis Ende 2019, darf die alte Regelung bis 2024 benutzt werden, weil man Zeit geben will für eine Grundstücksneubewertung. Gelingt sie nicht, gibt es keine Grundsteuer mehr.
Sinn der Grundsteuer war und ist, Kommunen dafür zu finanzieren, dass sie den Grundstücken Infrastruktur vorhalten: Was ist dann mit den Ausbaubeiträgen? Da lohnt sich sicherlich auch ne Klage. Die dürfte es dann nicht geben.
Die Höhe sollte sich nach dem Wert des Landes (unbebaut/Acker-Grundsteuer A) oder des Hauses auf diesem (Variante B) richten. Daher kann man nicht Werten von 1964 oder 1935 arbeiten. Ein Baugrundstück direkt an der Mauer war 1964 nicht viel Wert, heute aber....Karsten
Gelingt dieses Gesetz bis Ende 2019, darf die alte Regelung bis 2024 benutzt werden, weil man Zeit geben will für eine Grundstücksneubewertung. Gelingt sie nicht, gibt es keine Grundsteuer mehr.
Sinn der Grundsteuer war und ist, Kommunen dafür zu finanzieren, dass sie den Grundstücken Infrastruktur vorhalten: Was ist dann mit den Ausbaubeiträgen? Da lohnt sich sicherlich auch ne Klage. Die dürfte es dann nicht geben.
Die Höhe sollte sich nach dem Wert des Landes (unbebaut/Acker-Grundsteuer A) oder des Hauses auf diesem (Variante B) richten. Daher kann man nicht Werten von 1964 oder 1935 arbeiten. Ein Baugrundstück direkt an der Mauer war 1964 nicht viel Wert, heute aber....Karsten