Grundsteuer gekippt durchs Bundesverfassungsgericht

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Nordlys

Nordlys

Das Bundesverf.Gericht kippt heute die Grundsteuer. Das Gericht gibt dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit, diese so zu fassen, dass sie dem tatsächlichen Wert der Grundstücke/Gebäude entspricht und untersagt den Bezug auf Einheitswerte aus 1964 oder gar 1935.
Gelingt dieses Gesetz bis Ende 2019, darf die alte Regelung bis 2024 benutzt werden, weil man Zeit geben will für eine Grundstücksneubewertung. Gelingt sie nicht, gibt es keine Grundsteuer mehr.
Sinn der Grundsteuer war und ist, Kommunen dafür zu finanzieren, dass sie den Grundstücken Infrastruktur vorhalten: Was ist dann mit den Ausbaubeiträgen? Da lohnt sich sicherlich auch ne Klage. Die dürfte es dann nicht geben.
Die Höhe sollte sich nach dem Wert des Landes (unbebaut/Acker-Grundsteuer A) oder des Hauses auf diesem (Variante B) richten. Daher kann man nicht Werten von 1964 oder 1935 arbeiten. Ein Baugrundstück direkt an der Mauer war 1964 nicht viel Wert, heute aber....Karsten
 
F

Fuchur

Sinn der Grundsteuer war und ist, Kommunen dafür zu finanzieren, dass sie den Grundstücken Infrastruktur vorhalten: Was ist dann mit den Ausbaubeiträgen? Da lohnt sich sicherlich auch ne Klage. Die dürfte es dann nicht geben.
Wenn man die Annahme so unterstellt, dann kommt aber eher das Gegenteil raus: Die Kommune holt sich nun *jede* Ausgabe von den Anliegern als Umlage wieder.

So oder so, ich bin der Meinung, die ganze Geschichte mit der Grundsteuer ist medial viel zu stark gepusht worden. Wie auch immer eine neue Berechnung aussieht, unterm Strich wird sich an dem Gesamtaufkommen kaum etwas ändern. In manchen Gegenden wird es ein wenig teurer, in manchen ein wenig billiger. Dadurch, dass die Gemeinden über den Hebesatz die Höhe auch bislang vollkommen beliebig festsetzen konnten, hätten sie ein solches Ansinnen, die Bürger mehr oder weniger zu belasten schon jetzt ohne jedes Gericht umsetzen können. Also wird sich kaum etwas ändern. Außer vielleicht, dass die eine oder andere Gemeinde ihren Haushalt etwas sanieren will und die Gelegenheit nutzt, den schwarzen Peter nun dem BVerfG zuzuschieben. Wird schon jemand glauben.
 
B

Bookstar

Ja denke auch im Endeffekt wird für die meisten Leute unterm Strich das Gleiche stehen, nur die Berechnung wird sich ändern. Irgendwie auch nachvollziehbar, dass es bisher blödsinn war :)
 
A

Alex85

Es geht ja um Gleichstellung. Es ist ungerecht, dass ne alte Villa auf Parkgrundstück weniger oder gleichviel Steuerlast erzeugt, wie nen Einfamilienhaus im Neubaugebiet.
Allerdings haut der Vorschlag der Länder noch tiefer in diese Ungleichheit, indem der Boden einheitlich viel kostet und der Preis des Gebäudes den eigentlichen Ausschlag gibt. Das kann für einen Neubau ziemlich übel werden (ob übler als jetzt ist halt die Frage), wohingegen die Altbauvilla Gestehungskosten aus dem Baujahr nachweisen kann (ggf. per Gutachten) und dann noch auf Grund des Alters den aktuellen Wert weiter runterziehen kann. In Summe ist das genau so dämlich wie die bestehende Regelung. Kein Wunder, dass dieser geistige Erguss bisher nicht verabschiedet wurde.

Ich denke pragmatisch ist die Bemessung anhand des Bodenrichtwerts. Die Daten liegen dazu vor, Größe des Grundstücks ebenso. Vielleicht noch nen Faktor für den darauf bestehenden Haustyp, damit ne soziale Komponente mit rein gemixt wird (Einfamilienhaus teurer als Reihenhaus usw).

Aber wahrscheinlich wirds wieder ein bürokratisches Monster mit tausend Sonderfällen.
 
R

ruppsn

Ich denke pragmatisch ist die Bemessung anhand des Bodenrichtwerts. Die Daten liegen dazu vor, Größe des Grundstücks ebenso. Vielleicht noch nen Faktor für den darauf bestehenden Haustyp, damit ne soziale Komponente mit rein gemixt wird (Einfamilienhaus teurer als Reihenhaus usw).
Dann könnte man das Kind doch aber auch beim Namen nennen und „Immobilienvermögenssteuer“ draufschreiben, oder? Denn nichts anderes ist es, wenn die Butze, die daraufsteht auch mit eingehen sollte. Für mich wäre im Sinne der GRUNDsteuer tatsächlich die Größe und Lage des Grundstücks maßgeblich - und nichts Anderes.

Warten wir es ab, was kommt.
 
A

Alex85

Dann könnte man das Kind doch aber auch beim Namen nennen und „Immobilienvermögenssteuer“ draufschreiben, oder? Denn nichts anderes ist es, wenn die Butze, die daraufsteht auch mit eingehen sollte. Für mich wäre im Sinne der GRUNDsteuer tatsächlich die Größe und Lage des Grundstücks maßgeblich - und nichts Anderes.
Ist doch heute so.
Und das ist viel zu kompliziert/aufwändig und wird daher nicht gemacht, wie es das bestehende Gesetz verlangt.
Daher müssen pauschale Ansätze her. Bodenrichtwert / 100 * Grundstücksfläche = Steuer pro Jahr oder sowas. Und wenn die roten Socken dann noch dran rumrühren, kann man noch pauschale (!) Faktoren wie den Haustyp rein nehmen. Oder die Wohnfläche.
Alles vorhandene Informationen, nix neues. Lässt sich für die 35 Millionen Datensätze automatisiert berechnen und fertig. Aber Digitalisierung versteht da ja keiner, daher wirds wieder was komplexes geben wo ne Horde Beamter anfechtbare Bescheide erzeugen, die im Zweifelsfall wieder vor dem Richter landen.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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