Da koennte man auch ohne Fenster vermieten.
Darfst Du aber nicht (ohne Scherz)
Momentan überlegen wir, ob ein größerer Bungalow mit Wohnkeller (vielleicht im Stil einer Einliegerwohnung) eine Option für uns wäre.
Sorry, aber Du verwurschtelst Dich mit den Optionen. Wenn Du keinen Hang hast bzw keinen nennenswerten, dann musst Du Dein „Haus mit Keller“ entsprechend so hoch bauen, dass der Keller als Aufenthaltsraum und -ebene die entsprechenden Voraussetzungen hat (Fenster, Deckenhöhe) Aber auch dann wird aus einem Keller ein Vollgeschoss. Und aus einem Bungalow ein Haus mit Barriere, weil Stufen vor der Tür.
Eine Einliegerwohnung bedeutet ein Stellplatz mehr.
Die Geschossflächenzahl bezieht sich auf Wohnfläche von Vollgeschossen. Dachausbauten kann man machen, zählt aber, wenn kein VG, nicht dazu.
Wenn Du Deine 7 x 12 geschickt aufteilst, dann kannst Du im Dach von 30 Grad gut Elternetage machen. Beachte, dass dort die Firstrichtung vorgeschrieben ist. Das Dach wird also über die 12 Meter gespannt. Ich denke mal, dass Du nicht unbedingt Gauben brauchst, da Du Giebel hast.