Grundstück muss erschlossen werden. GU sagt das hat Prio!

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Zuletzt aktualisiert 20.02.2025
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D

Doc.Schnaggls

Hallo,

wir hatten auch eine sehr reibungslose und zügige Bearbeitung bei unserer Baugenehmigung. Allerdings hatten wir auch vorab ein ausführliches Gespräch mit dem Chef des Bauamtes in dem wir unsere Pläne geschildert haben und noch den einen oder anderen wirklich guten Tipp von ihm erhalten haben.

5 Monate Bauzeit hingegen sehe ich bei einem Massivhaus auch als kritisch an - in dieser Zeit kann, meiner Meinung nach, keine vernünftige Trocknung stattfinden, außer es werden Chemie und/oder Bautrockner eingesetzt.

Ihr solltet dann sehr vorsichtig sein mit Schimmelbildung hinter Möbeln, die direkt an der Wand stehen oder hängen.

Grüße,

Dirk
 
L

laemat

Landesbauordnung M-V sagt: § 63
"Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang des
vollständigen Antrages und der Erklärung (Absatz 8) zu entscheiden;"

Unser Bauunternehmer sagte durchschnittliche Wartezeit 4 Wochen, wir werden sehen ;)

Ob nun 5 Monate oder 6 Monate macht den Braten nicht fett, da wir eh in den Spätherbst/ Winter kommen werden wir ohne Bautrockner wohl generell nicht auskommen. Der Estrich wird kaum trocknen. Es ist im Prinzip auch Jacke wie Hose, 4 Monate mehr Miete zahlen oder Bautrockner für den gleichen Preis ins Haus stellen.
Mit dem Bautrockner kann ich zumindest zeitlich planen, wenn ich erst den Frühling abwarten muss, passt mir das nicht so.
 
L

laemat

Wie schrieb hier mal Jemand so schön: "Seit dem ich das Haus plane runde ich großzügig auf" ;)
Priorität hat für mich ein nach optimal sinnvollen Gesichtspunkten frühestmöglicher Einzug.
Dafür haben wir aber einen Bausachverständigen der uns bremst, wenn wir misst machen...hoffe ich.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Der TE hat seinen Werkvertrag im April unterschrieben. Ein wenig Administration sowie einen Vorabzug Lageplan (jedenfalls in NRW) bedarf es auch, so das der Bauantrag nicht vor Juni gestellt werden konnte. Angenommen, der Antrag wird im vereinfachten genehmigungsverfahren geprüft, liegt die Genehmigung im Juli vor. Hernach kann der favorisierte Anbieter aber nicht sofort mit der Arbeit beginnen - abseits dessen, daß Bodengutachten und Statik sowie Ausführungspläne auch vorliegen müssen - ein wenig Vorplanung bedarf es auch bei ihm. Sagen wir, die Erdarbeiten zum Grundstück beginnen Ende Juli/Anfang August - jetzt erkläre mir mal, wie das Einfamilienhaus bei dieser Abfolge im November Schlüsselfertig übergeben werden soll?

Man nimmt sich "einfach" einen Anbieter der nicht über seinen Verhältnissen baut, dann klappt das auch.
Was soll das denn heißen?

Wir haben ebenfalls Bauzeitgarantie ab Bodenplatte von 5 Monaten.
und für die Bodenplatte gibt es die Frist 8 Wochen nach Bauantragsgenehmigung.
Ex Trocknungszeiten ist das o.k.

Verzögerung durch Witterungseinflüsse natürlich nicht eingerechnet.
Das wird beim TE zu finden sein.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
L

laemat

Was soll das denn heißen?
D.h.
dass ich nicht zu dem Unternehmen gehe, das damit wirbt 70 Häuser im Jahr zu bauen aber nur 2 Bauingenieure beschäftigt.
Man merkt im Gespräch schon, wer nur auf den Abschluss abzielt und wer wirklich berät.
Wir haben immer gefragt ob der Baubeginn 2. spätestens 3. Quartal möglich ist (voraus gesetzt wir sind nicht für die Verzögerung verantwortlich),
Anbieter die uns dies nicht versichern konnten sind direkt aus der Auswahl geflogen.

Zur zeitlichen Abfolge kann ich jetzt nur noch in meinen Vertrag schauen, was dort steht und für/ gegen den Rest bin ich ausreichend versichert.
Da steht nun einmal 5 Monate für ein Massivhaus, schlüsselfertig.
Man sollte so einen Bau nicht immer so verbissen sehen, solang er nicht in der Privatinsolvenz endet ist alles gut ;)
 
Zuletzt aktualisiert 20.02.2025
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