Grundstück real teilen aber beide das gleiche Baurecht haben

4,90 Stern(e) 11 Votes
M

musik_de

Ja.

Nicht unbedingt. Meistens gibt sich die Baugenehmigungsbehörde mit einer entsprechenden Erklärung des Eigentümers zufrieden. Dafür gibt es auch ein bayernweites Formblatt (Suchmaschine "Abstandsflächenübernahmeerklärung") und auch ein Merkblatt.

Da bin ich auch sicher.

Glaub' ich nicht, weiß ich nicht, kenn' ich nicht - halte ich auch für nicht realisierbar, da die Höhe der Entschädigung doch von sehr vielen Faktoren abhängig ist. Da die grüne und die magenta-farbene Fläche von beiden genutzt wird, halte ich eine 50:50 Aufteilung beim Erwerb für gerecht, für die Herstellung und Unterhaltung der Zufahrt ebenfalls, jedoch nur für die grüne Fläche.

Da der Bebauungsplan eine eigene Gestaltungssatzung beinhaltet, kommt nach meinem Verständnis §2, Absatz 3 zum Tragen, so dass diese allgemeine Ortsgestaltungssatzung unbeachtlich ist. Vielleicht ist aber die Gemeinde der Auffassung, dass die jeweils strengeren Vorgaben greifen. Halte ich zwar für falsch, aber wer will sich schon vor der Baugenehmigung mit der Gemeinde streiten, zumal ich die 14m sowieso nicht ausnutzen wollen würde (s. #21).

... ab hier, fällt es mir schwer, Deinem Beitrag inhaltlich zu folgen. Mach' mal eine Aufstellung, was Du willst und was dein Baupartner will und visualisiere das mal in einem Lageplan.
- angestrebte Wohnfläche
- Geschossigkeit
- Dachneigung
- Dachgeschossausbau
- Gauben, Zwerchgiebel
- Erker
- Wintergarten
- Terrasse
- Balkon
- Gartenhaus
- Budget
Ihr müsst Euch erst mal grundsätzlich einig sein, ob Ihr dort zusammen bauen wollt. Dazu gehört eine Menge Kompromissbereitschaft, da viele Probleme erst bei der Genehmigungsplanung gelöst werden können und nicht schon vor dem Kauf. Das Grundstück ist sicher mit zwei Doppelhaushälften bebaubar, aber für manche Wünsche sind Befreiungen notwendig, deren Aussicht auf Erfolg ein Planer erst nach Kenntnis aller Details einschätzen kann.
@Escroda vielen Dank. Der obige Vorschlag ist absolut richtig.absolut richtig.
Als nächste Schritte:
- Wir warten darauf, dass der Eigentümer zu unseren Gunsten entscheidet, da er dies noch nicht bestätigt hat
- Sobald die Bestätigung dann vor dem Notartermin erfolgt ist, werde ich mich mit dem Baupartner zusammensetzen, um alle Details bezüglich des Hauses und der Nebenanlagen zu besprechen
- Wir werden auch mit den Baufirmen Fertig und Massiv sprechen, um zu verstehen, ob unsere vereinbarten Pläne durchführbar sind, und hoffentlich über etwas entscheiden
- Unterzeichnen Sie nach dem Notar den Vertrag für den Hausbau und lassen Sie die Baugenehemigung so schnell wie möglich vorbereiten

Alle Kommentare zur geplanten Sequenz sind großartig und;
Fragen:
a) Kann ich vom Baupartner eine Garantie verlangen (wenn ja, in welchem Format), dass er seine Meinung zum vereinbarten Plan für das Haus nach dem Kauf des Grundstücks nicht ändert? Der Hintergrund dafür ist, dass er zwar als anständiger Mann rübergekommen ist, aber derzeit seine größte Motivation darin besteht, das Grundstücks als solches abzuschließen, und dass es in unserer gemeinde und umgebung wirklich selten ist. Deshalb ist er bereit, viele Kompromisse einzugehen. Aber sobald das Land gekauft ist, können sich die Dinge sehr schnell ändern (unsere Befürchtung). Unser Plan ist es, die Baugenehmigung zu beantragen und kurz nach dem Kauf zu bauen, da wir vor Ende nächsten Jahres in ein neues Haus umziehen wollen.
b) Wenn seine Finanzen aus irgendeinem Grund gefährdet sind, kann ich weitermachen und alleine bauen. Können wir ihn um Klarheit bitten (ich kenne den ihn erst seit 3 Wochen, also keine Ahnung von seinen persönlichen Finanzen)

Um fair zu sein, bin ich bereit, alle möglichen Garantien und Bestätigungen für Vereinbarungen zu geben, die wir treffen, bevor wir das Grundstücks kaufen.

Bitte lass mich wissen eure meinung - immer sinnvoll.
Danke !
VG und schönes Sonntag
M
 
M

musik_de

Hallo an alle,

ich bin mit einem Update zurück.
Also hat sich der Eignetümer endgültig entschlossen, an uns zu verkaufen und wir planen einen Notartermin in 3 Wochen.

Aber die Frage der Grundstücksteilung ist jedoch noch offen. Mein Bau-Partner hat 2 weitere Ideen empfohlen. Sein Hauptwunsch ist es, die Möglichkeit zu haben, im Norden eine Terrasse bauen zu können. Der von @Escroda vorgeschlagene Plan wird von ihm aus dem gleichen Grund auch nicht akzeptiert. Da ich noch die Möglichkeit habe zu entscheiden welches Teil ich will.

Ich würde gerne Ihre geschätzte Meinung darüber haben, was Sinn macht oder ob es noch eine andere Möglichkeit gibt, das Grundstücks zu teilen.

zwei Optionen unten. Der bau Partner bevorzugt den 2.
grundstueck-real-teilen-aber-beide-das-gleiche-baurecht-haben-440025-1.jpg

grundstueck-real-teilen-aber-beide-das-gleiche-baurecht-haben-440025-2.jpg
 
11ant

11ant

Da ich noch die Möglichkeit habe zu entscheiden welches Teil ich will.
Ich würde gerne Ihre geschätzte Meinung darüber haben, was Sinn macht oder ob es noch eine andere Möglichkeit gibt, das Grundstücks zu teilen.
zwei Optionen unten. Der bau Partner bevorzugt den 2.
Meine Meinung schätzte, daß es in Farbe übersichtlicher wäre, und ich bevorzugte eine Teilung mit klaren Grenzverläufen, d.h. ohne gemeinsame Stellplatzflächen. Ein (auch bei unterschiedlichen Ausführungspartnern sinnvoller !) gemeinsamer Planer wäre gut, der die hier gestellte Frage gleich auf einer Vorentwurfsebene qualifizieren könnte.
 
Y

ypg

Ich sag mal so: Wenn er nicht die Sonnenseite des Lebens...äh, des Gartens geniessen will (das ist ja eigentlich der Grund, warum die Idee der im Plan vertikalen Trennung favorisiert wird: damit jeder eine Südterrasse bekommt) dann trennt doch anders herum:

grundstueck-real-teilen-aber-beide-das-gleiche-baurecht-haben-440111-1.png
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundstück real teilen aber beide das gleiche Baurecht haben
Nr.ErgebnisBeiträge
1Finanzen/Vermögen - Vorschlag 17
2Hausverkäufer sagt vor Notartermin noch ab - Schufa 38

Oben