Grundstück real teilen aber beide das gleiche Baurecht haben

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P

pagoni2020

Das geht schon, da erwerben dann einfach beide einen Anteil, also zB 50/50 oder 60/40. Ist dann halt eine Bruchteilsgemeinschaft und jedem gehört ein Anteil an allem. Gibt dann halt nochmal Notar- und Grundbuchkosten bei der tatsächlichen Teilung.
Die Bruchteilseigentümerschaft birgt aber erhebliche Probleme und auch andere Risiken soweit ich informiert bin und theoretisch könnte man danach keinen von Beiden zu einer nachträglichen Teilung zwingen. Des Weiteren möchte ich keinen Tag lang mit einer fremden Person in einer Art Geamthaftung stehen.
 
Y

ypg

Man bindet sich dann, um zu streiten.
Trennung bei Verheirateten ist auch schwieriger als schon beim nur Liierten-Status.
Ihr rennt ins Verderben...
 
N

Nice-Nofret

Also ich kauf schon mal Karten und Popcorn um den Streitereien beim Bau zuzuschauen; das könnte ein würdiger Nachfolger vom 'Maschendrahtzaun' werden.
 
M

musik_de

ich glaube an die Güte der Menschen und vielleicht hält mein Baupartner mich für einen nützlichen Idioten oder nicht, aber was ich in der letzten Woche aus diesem Beitrag gelernt habe, gibt mir das Vertrauen, dass ich eine Lösung erzwingen kann, die gerecht ist.
Mal sehen, was aus unserer Diskussion herauskommt. Von meiner Seite ist es jetzt nicht mehr verhandelbar, einen klaren Aufteilungsplan im Kaufvertrag zu haben. Dies lässt im Grunde nur noch 2 Optionen übrig (unter der Annahme einer gleichen Aufteilung des Landes). Eine vom Verkäufer #14 und eine von @ypg #36.

Ich werde euch am Sonntag auf den neuesten Stand bringen.
 
M

musik_de

Wie versprochen bringe ich dir das Update zu diesem Thema, ich und mein Baupartner sind endlich zu einem Konsens gekommen.

Im Anhang gibt, wie das Grundstück aufgeteilt ist. Dadurch kann mein Baupartner so groß wie möglich bauen, während ich keine großen Nachteile für mich habe.

Die anderen Vereinbarungen werden ebenfalls in den Kaufvertrag aufgenommen:
- Grunddienstrecht. Mein Baupartner gibt uns die Recht für die benutzung des Geh,
Fahr und Leitungsrecht.
- Die beide Parteien werden den Kosten für gemeinsamer Weg gleichmäßig aufteilen.
- Gleichmäßge aufteilen von der kosten von abreißen der Pflanzen und Bäumen rund um das gesamte Grundstück.
- Gegenseitige Abstimmungpflicht bezüglich des Planen das Doppelhauses.

Sieht ihr irgendein problem ?

Vielen Dank im Voraus

VG
grundstueck-real-teilen-aber-beide-das-gleiche-baurecht-haben-442475-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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