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pagoni2020
Die Bruchteilseigentümerschaft birgt aber erhebliche Probleme und auch andere Risiken soweit ich informiert bin und theoretisch könnte man danach keinen von Beiden zu einer nachträglichen Teilung zwingen. Des Weiteren möchte ich keinen Tag lang mit einer fremden Person in einer Art Geamthaftung stehen.Das geht schon, da erwerben dann einfach beide einen Anteil, also zB 50/50 oder 60/40. Ist dann halt eine Bruchteilsgemeinschaft und jedem gehört ein Anteil an allem. Gibt dann halt nochmal Notar- und Grundbuchkosten bei der tatsächlichen Teilung.