Grundstücks-Service jemals erfolgreich?

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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Ötzi Ötztaler

"Die Stadt Herzogenaurach betreibt ein sogenanntes Einheimischenmodell, der Verkauf erfolgt deshalb über eine Bewerberliste. Die Aufnahme kann beantragen, wer in Herzogenaurach wohnt, in Herzogenaurach arbeitet oder aus Herzogenaurach stammt und hier gelebt hat. "
Kann man wegklagen wenn man lustig ist - falls die Eingrenzung tatsächlich so strikt ist. Bonuspunkte für Einheimische sind wohl legal, kompletter Ausschluss Auswärtiger wäre grob rechtswidrig.
 
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Zaba12

Kann man wegklagen wenn man lustig ist - falls die Eingrenzung tatsächlich so strikt ist. Bonuspunkte für Einheimische sind wohl legal, kompletter Ausschluss Auswärtiger wäre grob rechtswidrig.
Habe mir mal die Punktevergabe in herzi damals durchgelesen.Sogar wir hätten Chancen gehabt weil meine Frau dort arbeitet. Auswärtige werden nicht ausgeschlossen, Sie haben nur keine reellen Chancen einen Bauplatz zu bekommen. Was ja auch logisch ist bei der Masse an kaufkräftigen Ortsansässigen.
Wir haben ja quasi direkt nebenan gewohnt und dort (um herzi) wird jeder Betrag gezahlt um überhaupt bauen zu können. Das ist einfach nur abartig für so eine an Öffis schlecht angebundene Kleinstadt.
 
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11ant

11ant

Kann man wegklagen wenn man lustig ist - falls die Eingrenzung tatsächlich so strikt ist. Bonuspunkte für Einheimische sind wohl legal, kompletter Ausschluss Auswärtiger wäre grob rechtswidrig.
Viel Spaß. Bis das durchgeklagt ist, ist das letzte Grundstück längst vergeben und unmöglich, dem Kläger noch eines zu geben. Die Gemeinde mag dann eine Strafe aufgebrummt bekommen, aber eine Schadensersatzklage ein weiterer Kampf in einem Zivilverfahren. Darauf, einem ein Ersatzgrundstück zu besorgen und dessen Preis so weit zu subventionieren daß es nicht teurer kommt, wird man die Gemeinde wohl kaum erfolgreich verklagen können. Also bestenfalls ein Sieg nach dem Motto "Operation gelungen, Patient tot".
 
Ö

Ötzi Ötztaler

Viel Spaß. Bis das durchgeklagt ist, ist das letzte Grundstück längst vergeben und unmöglich, dem Kläger noch eines zu geben. Die Gemeinde mag dann eine Strafe aufgebrummt bekommen, aber eine Schadensersatzklage ein weiterer Kampf in einem Zivilverfahren. Darauf, einem ein Ersatzgrundstück zu besorgen und dessen Preis so weit zu subventionieren daß es nicht teurer kommt, wird man die Gemeinde wohl kaum erfolgreich verklagen können. Also bestenfalls ein Sieg nach dem Motto "Operation gelungen, Patient tot".
Naja das ganze Vergabeverfahren wäre nichtig im Zweifelsfall. Wie es mit Schadenersatz aussieht, weiß ich nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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