Update vom 02.06.2022
Der Bescheid ist diese Woche eingetrudelt. Damit ist die Wasserhaltung final genehmigt. die Auflagen hierzu halten sich sehr in Grenzen (z.B. max. Partikelgröße/Menge die die Kanalisation erreichen darf, usw.). Die Kosten für den Bescheid lagen bei "nur" knapp über 300€, wobei wir mit um die 1.000€ gerechnet hatten. Also mal freuen zwischendurch :)
Die Gerätschaften sind nun fast alle angeschafft und damit füllt sich der Keller, der sich eigentlich für den Abriss bald leeren sollte.
In der Zwischenzeit habe ich auch ein Samstagsseminar besucht, um das Zertifikat zum sogenannten "Verantwortlichen für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum" zu erlangen (~180€). Das wird benötigt, wenn man z.B. einen Antrag auf Straßensperrung oder Aufbrucharbeiten auf öffentlichem Grund bei der Stadt/Gemeinde stellt - hier bei uns "Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung" genannt. Da wir den Fußgänger und Radweg queren müssen, um zum Kanal zu gelangen ist eine halbseitige Sperrung notwendig und deshalb ein Verkehrszeichenplan dem Antrag beizufügen. Da wir jedoch keine Ampelschaltung oder den KFZ-Verkehr tangieren, war kein sogenannter Regelplan erforderlich. Dieser ist übrigens in verschiedene Standardpläne untergliedert. Dann hatten wir noch einen Lageplan beizufügen und natürlich das Antragsformular sowie das erworbene Zertifikat.
Wie auch beim Umweltamt war man beim Verkehrs- und Tiefbauamt sehr erstaunt, dass auf einmal der Bauherr das alles selbst in die Hand nimmt. Darum gibt es in Kürze einen vor Ort Termin, um das Thema Tiefbau (sehr überschaubar) und die Verkehrsregelung genau abzustimmen. Der Tiefbau auf öffentlichem Grund darf nur durch Firmen erfolgen, die bei der Stadt in einem speziellen Register geführt sind. Da geht es vor allem darum, dass gewisse Standards eingehalten werden und die Haftung eindeutig geklärt ist. Ich denke aber auch das kriegen wir hin und finden gemeinsam eine Lösung mit der alle ihr Gesicht wahren.