Der Bauherr, der Laie ist und sich darauf verlässt, dass beauftragte Fachleute nicht gegen den existierenden Bebauungsplan verstossen steht in der Verantwortung und der Profi nicht ?????????????
Selbstverständlich steht der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser in der Verantwortung. Und er haftet auch für seine Fehler.
Wie kann man den Ersteller, der Profi ist und Geld für die Aufgabenstellung bekommt in die Pflicht nehmen?
Durch Beauftragung. Übernimmt ein Architekt einen Auftrag, so hat er auch für die ordnungsgemäße und vorschriftenkonforme Erledigung zu sorgen. Für Versäumnisse und Schäden hat er gerade zu stehen. Wie in jeder Herde gibt es aber auch unter den Bauvorlageberechtigten schwarze Schafe, die bei Komplikationen abtauchen. Erst dann hast Du als Bauherr ein Problem - so wie es die Vorredner bereits ausgeführt haben.
Stelle mir aber die Frage wer bei Verstößen gegen Vorgaben haftet, das ist doch legitim, oder?
Ja. Lass' Dir eine Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung des Unterzeichnenden geben. Dann ist die Haftung bei eindeutigen Planungsfehlern auch bei Insolvenz des GÜ oder Lottogewinn der verantwortlichen Person gesichert.
Ich kann nicht beurteilen ob dies dem Bebauungsplan entspricht oder nicht
Ein unabhängiger Baubetreuer schon. Wenn Du auf Sicherheit bedacht bist, kommst Du daran sowieso nicht vorbei.
Denkst Du? Frag' mal. Viele machen keine Freisteller, gerade weil sie nicht die volle Verantwortung übernehmen wollen. Für seriöse Planer ist Untertauchen nämlich keine reizvolle Alternative, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt. Wobei wir bei einem weiteren Sicherheitsaspekt sind: Augen auf, bei der GÜ Wahl. Sorgfältige Recherche spart schlaflose Nächte - aber ohne ein gewisses Grundvertrauen solltest Du kein Bauherr werden.