Bei Ihren Sanierungsüberlegungen ist die folgende Vorgehensweise Standard für eine realistische und seriöse Sanierungsplanung durch ein unabhängiges Planungsbüro: Bauzustandsanalyse (Bewertung der Bausubstanz, Ermittlung von Bauschäden, meistens Feuchtebelastungen), Bauaufnahme inkl. Anfertigung aktueller Bestandspläne, Ermittlung des Sanierung- und Unstandsetzungsaufwandes mit Kostenschätzung, eventuell Vorentwurf für Umbau-, Ausbau- und Umnutzungsvorhaben seitens des Bauherren, Klärung der Bau- und planungsrechtlichen Situation für diese Vorhaben, Planung und Realisierung des Bauvorhabens auf der Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) inkl. Ausschreibung und Bauleitung. Die Sanierungsmaßnahmen sollten im Zusammenhang des gesamten Gebäudes geplant und durchgeführt werden (Bauschadenssanierung, energetische Sanierung, Modernisierung, Erneuerung der Haustechnik etc.)
In Ihrem Falle ist eine detaillierte Bauaufnahme eine Grundvoraussetzung für eine möglichst realitätsnahe Kostenschätzung und Finanzierungsplanung. Wenn kein Bebauungsplan existiert, wie in Ihrem Fall, gilt der §34 Baugesetzbuch: es muß eine Bauvoranfrage gestellt werden. Die geplante Baumaßnahme ist auf die für Umgebung übliche Art und den Umfang der Bebauung abzustimmen. Für die Sanierungs- und Baumaßnahmen benötigen Sie einen unabhängigen Planer/Architekten. Abzuraten ist auf jeden Fall von einer Sanierung als unkoordinierte Ansammlung einzelner Handwerkermaßnahmen, die von den ausführenden Firmen selbst konzipiert werden.