Haus geerbt - und jetzt?

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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Bei Ihren Sanierungsüberlegungen ist die folgende Vorgehensweise Standard für eine realistische und seriöse Sanierungsplanung durch ein unabhängiges Planungsbüro: Bauzustandsanalyse (Bewertung der Bausubstanz, Ermittlung von Bauschäden, meistens Feuchtebelastungen), Bauaufnahme inkl. Anfertigung aktueller Bestandspläne, Ermittlung des Sanierung- und Unstandsetzungsaufwandes mit Kostenschätzung, eventuell Vorentwurf für Umbau-, Ausbau- und Umnutzungsvorhaben seitens des Bauherren, Klärung der Bau- und planungsrechtlichen Situation für diese Vorhaben, Planung und Realisierung des Bauvorhabens auf der Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) inkl. Ausschreibung und Bauleitung. Die Sanierungsmaßnahmen sollten im Zusammenhang des gesamten Gebäudes geplant und durchgeführt werden (Bauschadenssanierung, energetische Sanierung, Modernisierung, Erneuerung der Haustechnik etc.)

In Ihrem Falle ist eine detaillierte Bauaufnahme eine Grundvoraussetzung für eine möglichst realitätsnahe Kostenschätzung und Finanzierungsplanung. Wenn kein Bebauungsplan existiert, wie in Ihrem Fall, gilt der §34 Baugesetzbuch: es muß eine Bauvoranfrage gestellt werden. Die geplante Baumaßnahme ist auf die für Umgebung übliche Art und den Umfang der Bebauung abzustimmen. Für die Sanierungs- und Baumaßnahmen benötigen Sie einen unabhängigen Planer/Architekten. Abzuraten ist auf jeden Fall von einer Sanierung als unkoordinierte Ansammlung einzelner Handwerkermaßnahmen, die von den ausführenden Firmen selbst konzipiert werden.
 
D

Doc.Schnaggls

. Wenn kein Bebauungsplan existiert, wie in Ihrem Fall, gilt der §34 Baugesetzbuch: es muß eine Bauvoranfrage gestellt werden. Die geplante Baumaßnahme ist auf die für Umgebung übliche Art und den Umfang der Bebauung abzustimmen.
Interessante Aussage..

Worauf begründet sich der Zwang, eine Bauvoranfrage stellen zu müssen?

Wir haben im letzten Jahr auch ein älteres Haus abgerissen und das Grundstück neu bebaut. Außer einer "normalen" Baugenehmigung war keinerlei sonstige behördliche Anfrage vorgeschrieben.

Wir haben vor Einreichung des Bauantrages ein ausführliches Gespräch mit dem Leiter des Bauamtes geführt in dem wir unsere Vorstellungen des neuen Gebäudes geschildert haben und viele sehr wertvolle Tipps für unser Bauvorhaben erhalten haben.

Auch bei uns kam der §34 zum Tragen, was uns einen wesentlich größeren Gestaltungsspielraum, als in den meisten Neubaugebieten gelassen hat.

Eine förmliche (und kostenpflichtige) Bauvoranfrage war zu keinem Zeitpunkt erforderlich.

Für die Sanierungs- und Baumaßnahmen benötigen Sie einen unabhängigen Planer/Architekten. Abzuraten ist auf jeden Fall von einer Sanierung als unkoordinierte Ansammlung einzelner Handwerkermaßnahmen, die von den ausführenden Firmen selbst konzipiert werden.
Diese Aussage hingegen kann ich uneingeschränkt unterschreiben.

Grüße,

Dirk
 
Koempy

Koempy

Mieter im eigenen Haus? Das kann gut funktionieren, muss aber nicht.
Dazu müssten zwei Eingänge vorhanden sein oder ein gemeinsamer Flur.

Eine Sanierung kann sehr viel Geld kosten. Es gibt Dinge, die kann man verschieben. Und es gibt Dinge, die man unbedingt sofort machen sollte.
Wenn man entsprechend Zeit hat und entsprechend Hilfe, kann man sehr viel in Eigenleistung machen. Das kostet viel Kraft und Nerven und spar einiges an Geld. Aber das Material muss trotzdem gekauft werden und die entsprechenden Werkzeuge auch.

Ich würde an eurer Stelle einfach mal für beides Angebote einholen und ein Gefühl für die Preise zu bekommen. Es müssen ja keine detaillierten Angebot sein, sondern nur erst mal grobe Schätzungen.
 
B

backbone23

Die Dachgaube des Nachbarn befindet sich zum Teil auf Eurem Dach?! Könnte bei Abriss, Verkauf, etc. interessant werden ... .
 
B

Bauexperte

Guten Tag,

Für Denkanstöße aller (!) Art wären wir sehr dankbar. Sowas wie, braucht man einen Keller, baut man als Altersvorsorge eine zusätzliche zu vermietende Wohnung oder - das Gegenteil - kann man eine Etage weglassen, weil das dann günstiger werden würde, …
Oh, ausgerechnet das hatte ich vergessen zu erwähnen? Wir wollen da selber wohnen!
Beim Objekt handelt es sich um ein II-geschossiges REH; der Keller ist vmtl. heraus gesockelt? Die Gretchenfrage lautet also zuvorderst, welche Wünsche ihr an die erzielbare Wohnfläche habt. Danach erst läßt sich eine Entscheidung pro/contra separate Wohneinheit beantworten. Weiters stellt sich auch die Frage, nach der Anzahl der erlaubten Wohneinheiten. In dem Zusammenhang: wir groß ich die aktuelle Grundfläche des REH? x-Breite x x-Tiefe?

Eine BVA sehe ich - entgegen des Architekten in der Runde - nicht; eine enge Absprache mit dem Bauamt dürfte reichen. Sehr wohl würde ich aber an Deiner Stelle klären, ob der Nachbar die Gaube im Spitzboden überbaut hat; bei der Aufnahme schaut es arg danach aus. Falls ja und wiederum falls ihr neu bauen wollt, dürfte es interessant werden, dies zu lösen.

Ansonsten hat "W.Pickard" Recht, was eine mögliche Sanierung - und selbigem Vorgang bis dahin - betrifft; ebenso Dein Architekt hinsichtlich der Kosten. Wobei ich denke, daß TEUR 300 noch sportlich angesetzt ist ... für einen Neubau; bei einer Sanierung mag es noch hinkommen.

Nach Deiner bisherigen Schilderung würde ich jedoch zu einem Abriss/Verkauf raten. Selbst, wenn Du das Objekt fachlich Sanieren läßt, bleibt die Bausubstanz alt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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