Haus geerbt - und jetzt?

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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B

Bauexperte

@ W. Pickartz

Die Sprache der Foren - auch die, des HBF - ist das "Du". Ein "Sie" macht mich - gefühlt - älter, als meine Haut mich ohnehin glauben macht


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
A

allerdings

Okay. Folgende Idee lässt mich nicht los:
kann man das Grundstück halbieren, die eine Hälfte inklusive Haus verkaufen und auf die andere Hälfte sein eigenes Häuschen setzen? Ich meine, das ganze wäre so ~650qm. Auf dem Bild links ist die Straße, das dürften so 22m sein. Ein paar Zahlen zum Jonglieren.
Geht sowas? Hat das Sinn? Darf man das? Man ist das Haus los und der Interessent darf es kernsanieren, aber man hat immer noch ein Grundstückchen. Und mehr Geld.
Ist das dann zu klein? Ist das alles Quatsch?
Wahrscheinlich geh ich mit dieser Idee nächste Woche zum Amt. Es sei denn, das redet mir hier schon jemand aus.
 
Y

ypg

Das kommt auf den Bebauungsplan an. Was sagt die Grundflächenzahl, die die Grundfläche der überbauten Fläche des Grundes begrenzt?
Gibt es eine Baugrenze nach hinten? Ist das hintere Grundstück eventuell sogar nur Gartenland?
Ist das Grundstück ein Teil einer geschlossenen Bebauung? (nur Zulassung von Doppel/Reihenhäuser)
Wie gross (klein) darf ein Eigengrundstück sein? Ist eine zweite Wohneinheit zugelassen?

Diese Fragen sind mir spontan eingefallen. Die meisten Antworten findet man im Bebauungsplan oder beim Bauamt.

Gruss Yvonne

Edit:
Gebrauchte Immobilien werden meist verkauft, weil der Garten einzigartig ist.
Sanierungsbedürftige Häuser sind jetzt nicht gerade ein Schmankerl auf dem Markt, wenn es sich nicht um alte, gut erhaltene Gehöfte/Landhäuser handelt. Bei einer unschönen Doppelhaushälfte muss das Grundstück punkten. Ich glaube nicht, dass es das tut, wenn ein Neubau darauf erschlossen wird. Günstiger wird ein Neubau ja auch nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
A

allerdings

kann man das Grundstück halbieren, die eine Hälfte inklusive Haus verkaufen und auf die andere Hälfte sein eigenes Häuschen setzen?
Jetzt weiß ich, das geht nicht.
In die Quere kommt mir §34, der mir so auch erstmalig begegnete und ich mich doch sehr darüber wundern muss.
Der einzige Grund, warum das nämlich nicht geht, ist folgender: in der Nachbarschaft sind alle Grundstücke groß. Ende. Also darf man ein Grundstück nicht verkleinern. Auf EIN Grundstück dürfte ich aber 2 Häuser bauen (nicht, dass ich das wollte, aber ich dürfte wahrscheinlich), nur das Grundstück nicht teilen und dann 1 Haus auf jedes Grundstück setzen, das darf ich nicht.
Schade.
 
A

allerdings

Günstiger wird ein Neubau ja auch nicht...
Nein. Aber es ist mehr Geld zum Bauen da und die Folgekosten werden durch ein kleineres Grundstück auch geringer. Versicherung, Grundbesitzabgaben und was es da noch so gibt.

Kontakt über mein Profil.
Sehr gerne, vielen Dank.

Der Mann vom Amt meinte auch - abgesehen davon, dass §34 eine Teilung + Bebauung verbietet - das neue Haus wäre nach Einhaltung aller Abstände viel zu schmal. Wir hatten was anderes gemessen. Nun habe ich mit dem Herrn aber auch lediglich telefoniert. Sollte man persönlich im Amt erscheinen? So grundsätzlich mit jeder fixen Idee, damit sich der Gegenüber länger als 4 Sekunden mit der gestellten Frage auseinandersetzt?
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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